Sehr geehrte Kodierkollegen,
da ich momentan bei der Bearbeitung eines Widerspruchs \"auf dem Schlauch\" stehe, hoffe ich auf Anregungen Ihrerseits.
Nun zum Fall:
Patient erhält 2008 bei pavk eine aortobifemorale Y-Prothese.Ein thrombotischer Verschluss beider Prothesenschenkel mit Embolisation in die li. Oberschenkel- und Knieetage machte eine Thrombembolektomie erforderlich.
Kodierung:
HD i70.21
ND T82.8+i74.3
Der Gutachter verweist auf SEG 140 und möchte i74.3 streichen da Doppelkodierung. Ich denke man sollte trotz der T82.8(Sonstige Komplikation...) auch einen spezifischen Kode verwenden,der die Art der Komplikation genau beschreibt.Die Exklusiva der I74.3 bekräftigen meine Meinung.
Dazu fällt mir gerade ein Zitat eines anderen Gutachters ein:\"Für unsere Bitte liegen die Vorgaben des ICD 10(Vorwort Punkt 2) sowie die DKR D003d zu Grunde.Das Vorwort beschreibt den Grundsatz:Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln.\"
Vielen Dank im voraus!
P.S.:
Im ICD 2009 lautet die T82.8 \"Sonstige näher bezeichnete Komplikation...\",im Gegensatz zu 2008 (\"Sonstige Komplikationen...)
Na super..