Weaning von Beatmungspatienten

  • Weaning wird in den DKR als Zeitraum definiert, der sich an eine fortlaufende Beatmung anschließt. Das Weaning ist laut DKR beendet wenn bei dem Patienten eine stabile respiratorische Situation eingetreten ist. Dies ist wiederum der Fall, wenn der Patient 24 bzw. 36 h keine maschinelle Unterstützung der Atmung mehr erhalten hat.

    Dieses bedeutet für mich:
    Ob ein Patient sich im Weaning befindet oder nicht, ist ausschließlich eine Frage des Zeitintervalls nach der der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.

    Sehe ich das richtig, oder muss das Weaning irgendwie anders gerechtfertigt sein??? Also: Muss der Patient jedesmal dunkelblau sein, bevor ich Ihn intermittierend maschinell unterstütze (und quasi eine obfjektive Rechtfertigung für meine Unterstützungsaktion habe), oder reicht es die Krankenkasse auf den kurzen Zeitintervall nach Beendigung der letzten maschinellen Unterstützung zu verweisen???

    Ich blick da irgendwie langsam nicht mehr durch....

    :i_drink:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Pimboli,

    bitte lesen Sie die Forumsnutzungshinweise. Dort wird auch erläutert, dass Threads mit gleicher Thematik weiterzuführen sind und nicht neue eröffnet werden.

    Dieser Thread wird geschlossen. Fügen Sie Ihre Frage z.B. hier ein:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…epost=Weaning#0

    Was auch ganz besonders gerne gesehen wird, ist eine Begrüßung und Verabschiedung...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau