Z42Z bei verwandtem Spender im Inland abrechenbar

  • Liebe Forum,

    ich hoffe, ich habe das richtige Board gewählt. Ich bräuchte mal einen Rat.
    Folgender Fall: Stammzellentnahme, Gabe von Filgrastim. Es erfolgte die Abrechnung der Z42Z und des ZE40.06.
    Wenn eine Stammzellentnahme bei einem Geschwisterkind des Empfängers im Inland erfolgt, können dann die FP Z42Z und das ZE40.06 abgrechnet werden? Der MDK sagt nein, da diese FP nur abgerechnet werden könne, sofern der Bezug aus dem Ausland erfolge. Im Definitionshandbuch sowie in den Anlagen der FPV kann ich zum geforderten Argument des MDK leider nichts finden. Ich denke, der MDK verwechselt da was mit dem ZE2009-35. Oder liege ich falsch?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen.

    MfG
    mm

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    selbstverständlich ist die FP abrechenbar. Wie sollte es sonst funktionieren?

    Das ZE2009-35 hat die Komponente \"Bezug Ausland\":
    Fremdbezug von hämatopoetischen Stammzellen über Spenderdateien bei nicht-verwandten Spendern oder Bezug von hämatopoetischen Stammzellen von außerhalb Deutschlands bei Familienspendern.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend,

    ich habe noch eine ergänzende Frage zu dem Thema \"Familienspende\":

    wie können denn (falls überhaupt) die sonstigen Leistungen, die für/am Spender erbracht werden, abgerechnet werden, wie z. B. Echokardiographie, EKG, Röntgen, Labor etc.? Sind diese Leistungen mit der DRG des Empfängers abgegolten?

    Vielen Dank und Grüße
    Susanne Seiler