Liebe Forum,
ich hoffe, ich habe das richtige Board gewählt. Ich bräuchte mal einen Rat.
Folgender Fall: Stammzellentnahme, Gabe von Filgrastim. Es erfolgte die Abrechnung der Z42Z und des ZE40.06.
Wenn eine Stammzellentnahme bei einem Geschwisterkind des Empfängers im Inland erfolgt, können dann die FP Z42Z und das ZE40.06 abgrechnet werden? Der MDK sagt nein, da diese FP nur abgerechnet werden könne, sofern der Bezug aus dem Ausland erfolge. Im Definitionshandbuch sowie in den Anlagen der FPV kann ich zum geforderten Argument des MDK leider nichts finden. Ich denke, der MDK verwechselt da was mit dem ZE2009-35. Oder liege ich falsch?
Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen.
MfG
mm