Hallo,
ich habe jetzt ein Gutachten (Unterlagen ordnungsgemäß vom MDK angefordert und von selbigem begutachtet) von einer \"Gesellschaft für Krankenhausabrechnung mbH\" bekommen.
Nach Recherche im Internet ist das die Tochter von der Tochter einer BKK (also ein Krankenkassen-Enkel :erschreck: ).
Da stellt sich mir die Fragen:
Darf die KK einfach die Patientendaten weitergeben?
Darf der MDK auf Prüfanfragen solcher Gesellschaften eingehen?
Muß ich auf die Rückforderung eingehen? (Mein Vertragspartner ist doch immer noch der Patient mit seiner KK - oder?)
:sterne:
Wer hatte da schon mal Kontakt mit einer solchen Gesellschaft und weiß Näheres?