Gesellschaft für Krankenhausabrechnung???

  • Hallo,
    ich habe jetzt ein Gutachten (Unterlagen ordnungsgemäß vom MDK angefordert und von selbigem begutachtet) von einer \"Gesellschaft für Krankenhausabrechnung mbH\" bekommen.
    Nach Recherche im Internet ist das die Tochter von der Tochter einer BKK (also ein Krankenkassen-Enkel :erschreck: ).

    Da stellt sich mir die Fragen:
    Darf die KK einfach die Patientendaten weitergeben?
    Darf der MDK auf Prüfanfragen solcher Gesellschaften eingehen?
    Muß ich auf die Rückforderung eingehen? (Mein Vertragspartner ist doch immer noch der Patient mit seiner KK - oder?)

    :sterne:

    Wer hatte da schon mal Kontakt mit einer solchen Gesellschaft und weiß Näheres?

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    wir haben auch mit eine solche Prüf-Stelle zu tun. Die prüft die Abrechnung und leitet ggf den Prüfauftrag an den MDK. Die Begutachtung selber wird natürlich durch den MDK vorgenommen. Vielleicht ist es bei Ihnen die gleiche Gesellschaft?
    Mir ist aber nicht bekannt, das es verboten sein sollte, habe auch versucht was zu forschen, aber konnte nichts finden, das es illegal wäre.

    :d_gutefrage:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"