Prüfung rein vorstat. Behandlung durch MDK?

  • Hallo vascudoc,
    schön, dass Sie unentgeltlich arbeiten. Sie verstossen damit allerdings gegen die ärztliche Berufsordnung. Aber das nur am Rande.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    Naja - ich kenne keinen praktizierenden Arzt/Ärztin in Deutschland der hinsichtlich für \"lau\" erbrachter Leistungen nicht schon einmal die Berufsordnung verletzt hätte sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis. Ich erhalte natürlich meinen Tariflohn als angestellte Krankenhausärztin. Die Behandlung der Patienten in meiner Sprechstunde wird allerdings keinem Kostenträger in Rechnung gestellt. Das ist zwar auch nicht rechtens aber welche Lösung sehen Sie ? Die KV Ermächtigung wird regelhaft abgelehnt und die Abrechnung einer vorstationären Leistung ohne stationäre Aufnahme wird nach Croc`s Meinung zu Recht weggeklagt ?

    mfG
    K. Xaver

  • Hallo Herr Xaver,
    wo kein Kläger, da kein Richter. Aber ich würde keine dauerhaftes Geschäftsmodell aufbauen, ohne dieses Risiko zumindest mit zu berücksichtigen.
    Wenn die Konkurrenz gross genug ist, dann können auch Kollegen unangenehm werden.

    Unentgeltliche MRT-Leistungen z.B. kosteten vor 6 Jahren schon 7500 Euro (siehe hier)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch