Verweildauern Psychiatrie

  • Ein frohes neues Jahr allen zusammen!

    Unsere Psychiater fragen mich, ob es für die stationäre psychiatrische Behandlung irgendwelche Verweildauerkataloge der Kassen oder des MDK gibt.
    Hat jemand diesbezügliche Informationen?

    Gruß und vielen Dank!

    Manfred Nast
    Bethesda AK Bergedorf, Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo Herr Nast,
    unsere Kassen die gerne die Verweildauer durch den MDK überprüfen lassen beziehen sich mitlerweile auf Gutachten die von MDK Gutachtern erstellt worden sind. In erster Linie betrift dies Pat. mit Alkohlproblemen. Z.B. der "normale" Entzug benötigt laut Gutachter nur 7Tage. Wir liegen besonders mit einer BKK deshalb immer wieder im Steit. Eine Lösung sehen ich diesbezüglich noch nicht.
    Verweildauerkataloge der Kasse oder MDK sind mir nicht bekannt, nur der Bremer Katalog. Aus den Gesprächen mit den Mitarbeitern der Kassen bzw. des MDK muß es aber soetwas geben. Leider habe ich sie selber noch nicht gesehen.
    Wenn Sie dergleichen habhaft werden, bitte ich um Mitteilung.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem verschneiten Eisenhüttenstadt


    Michael Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Nast,

    Zusatz- oder Gegenfragen: inwiefern kann sich die Psychiatrie an den Verweildauern des DRG-Kataloges MDC 19 u. 20 orientieren? Sind die Verweildauern vermutlich nur auf Allgemein-KH bezogen? Oder sind Daten von Psych-Abteilungen eingeflossen?
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann!

    Die Idee ist durchaus richtig. Ich gehe davon aus, dass der überwiegende Teil der Daten aus diesen MDCs aus somatischen Abteilungen stammt, aber auch Daten enthalten sind von Fällen, die innerhalb eines Krankenhauses zwischen Somatik und Psychiatrie verlegt wurden. Ich kann in unserem KIS die Fälle aus 2002 jedenfalls nicht trennen (2003 gehts natürlich). Damit fließt die gesamte Verweildauer in die Kalkulation ein.

    Gruß
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Nach meinem Kenntnisstand, wird bei einem Entzug grundsätzlich eine Kostenübernahme von 7 Tagen ausgestellt, da die anschließende Entwöhnung über die Rentenversicherungsträger beantragt werden müssen. Ansonsten sind die vorläufigen VWD anhand von Bundesdurchschnitte gemessen und mit den MDK`s abgesprochen.