Therapieabbruch/Nichterscheinen bei physikalischer Therapie

  • Gute Morgen zusammen,

    hoffe hier ggf eine Antwort zu finden da die Heilmittelrichtlinien diese nicht hergeben (oder ich diese übersehen habe ;( )

    Ein Patient kommt mit Heilmittelverordnung für z.b 6x Krankengymnastik in unser Haus. Die Behandlungen 5 und 6 sagt der Patient sehr kurzfristig ab. Die Vorbereitung zur Therapie waren bereits abgeschlossen (Raumplanung, Terminvergabe etc).

    Lässt sich ein solcher Abbruch berechnen?

  • Hallo -

    ich kenne \"Einrichtungen\" die den Patienten vorher sagen, bei einer solchen Konstellation gibt es ggf. eine Privatrechung. Die Bösen lassen den Patienten einfach unterschreiben und drohen sonst eine Rechung zu schicken.

    Übrigens: natürlich kann ein Patient auch mal krank sein!

    Schönen Tag und lassen Sie sich den Labskaus schmecken.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)