Gute Morgen zusammen,
hoffe hier ggf eine Antwort zu finden da die Heilmittelrichtlinien diese nicht hergeben (oder ich diese übersehen habe )
Ein Patient kommt mit Heilmittelverordnung für z.b 6x Krankengymnastik in unser Haus. Die Behandlungen 5 und 6 sagt der Patient sehr kurzfristig ab. Die Vorbereitung zur Therapie waren bereits abgeschlossen (Raumplanung, Terminvergabe etc).
Lässt sich ein solcher Abbruch berechnen?