• Hallo Forum!
    Ist es richtig das die T81.- (besonders .3 und .4) eher dafür gedacht sind, wenn der Eingriff im gleichen Krankenhausaufenthalt (oder zumindest die Komplikation in der Grenzverweildauer) durchgeführt worden ist oder ist es egal, wer wann die Naht genäht hat die dann aufreißt????
    Beispiel:
    HD ist irgendetwas anderes
    infiziertes Hauttransplantat; anderes Krankenhaus vor ca. 4 Monaten
    1. T81.3 Aufreißen Op-Wunde
    T81.4 Infektion nach Eingriff
    B95.6! Staph. aur.
    oder
    2. L08.8 Hautinfektion
    Z94.5 Vorhandensein Hauttransplantat
    B95.6! Staph. aur.
    :bounce:

    Vielen Danke schon mal
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    Wenn schon die untere Codierung genommen werden sollte, dann müßte zumindest noch eine Y82.8! dran.

    Ich tendiere aber zu der T-Diagnose. Diese sind allgemein zum Beschreiben von Komplikationen nach/bei med. Maßnahmen gedacht.
    Es geht m.E. nicht daraus hervor, welcher zeitliche Abstand zwischen med. Maßnahme und Komplikation bestand. Auch in den Kodierrichtlinien ist immer wieder von Komplikationen die Rede ("Wiederaufnahme Mit Komplikation -> Komplikation wird KhHD" etc.) als T81.-Diagnosen.

    Gruß :x

    Björn