Kostenkalkulation nach InEK

  • Guten Tag!
    Bei einer Analyse der gemäß § 21 Abs. 3 KHEntgG veröffentlichten Kostendaten (im Rahmen meiner Diplomarbeit) ist mir aufgefallen, dass ein teilweise nicht zu vernachlässigender Anteil der Kosten auf die Kostenart Personalkosten Med.technischer Dienst/Funktionsdienst der Kostenstelle Normalstation und Intensivstation fällt.

    Laut Kalkulationshandbuch können Kosten dort zugeordnet werden, wenn entsprechendes Personal dieser Dienstarten der Normalstation/Intensivstation zugeordnet ist. Was bedeutet dies genau? Sind in einigen Kalkulationshäusern tatsächlich Mitarbeiter/innen dieser Dienstarten dort tätig oder werden die für die Stationen erbrachten Leistungen verrechnet? Welche Tätigkeiten/Aufgaben könnten diese Mitarbeiter/innen übernehmen? Kann mir evtl. jemand Beispiele nennen?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Gruß
    Aliena

  • Moin Aliena,

    Sie sollten sich hier mir der KrankenhausbuchführungsVO vertraut machen. OP- Intensiv-, Anästhesie- und Endoskopie-Pflege sind dem Funtkionsdienst zuzuschlagen. Das macht Rückschlüsse auf die ANzhal der Pflegekräft bisweilen schwierig und erklärt die Zuordnung der PHK zu den einzelnen Bereichen.

    Gruß

    merguet

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Müssen OP- Intensiv-, Anästhesie- und Endoskopie-Pflege nicht den entsprechenden Kostenstellen der InEK-Matrix zugeordnet werden (OP, Intensivstation, Anästhesie, Endoskopie)? Wie gelangen sie auf die Normalstation?
    Intensivpflegekräfte sind meines Wissens lt. Anlage 4 KHBV dem Pflegedienst zuzuordnen...

  • Guten Morgen Aliena,

    bis 2009 waren dort (zumindest zum Teil) medizinische Dokumentations- und Schreibkräfte zu finden (sofern nicht zentral, dann med. Infrastr.). Ab dem Datenjahr 2008 (= DRG-Katalog 2010) gilt folgendes:

    Zitat


    Original von InEK
    Ergänzungen und Anpassungen zum Kalkulationshandbuch, Version 3.0
    (ab Datenjahr 2008 )

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass bis auf Diätassistenten Angehörige des medizinisch-technischen Dienstes nur in seltenen, besonders begründeten Ausnahmefällen der Kostenstellengruppe 1 (Normalstation) zuzuordnen sind.

    Gruß

    Norbert Schmitt