Therapie der Kyphose mittels Peek Cage

  • Hallo leibes Forum,
    dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe auf Hilfe!!

    Wir haben ein großes Problem mit dem MDK: Dieser will sowohl die Kyphose (M40.02) als ND, als auch die Fusion mit Peek Cage (5-836.40) nicht anerkennen. Hauptprozedur war die Exzision von BS-Gewebe (5-831.0)
    Mit unserer Kodierung kommen wir in die DRG I19B mit eienm CW von 3,291, der MDK schlägt die I09D mit einem CW von 1,81 vor.
    Wir argumentieren in unseren WS damit, dass durch die Cage-Implantation eine Entkyphoisierung durch die Aufrichtung der Wirbelsäule vorgenommen wird und dass somit ein zusätzlicher Aufwand entstanden ist, der im Sinne der DKR (2008) auch kodierfähig ist.
    Ich wäre dankbar für einige Meinungen zu diesem Fall

    merlin :augenroll:

  • Guten Morgen merlin,

    mir stellt sich die Frage, ob man die Impl. eines peek cages nicht auch als Bandscheibenersatz bezeichnen kann- 5-839.10 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation einer Bandscheibenendoprothese: 1 Segment
    - DRG I45B ohne M40.02 eff. Kostengewicht: 2.387 (Hauptfachabteilung)
    - DRG I09D eff. Kostengewicht: 2.197

    - DRG I45B Kostengewicht Beleg. 2.096

    aus meiner Sicht findet sicher eine Aufrichtung der Wirbelsäule statt aber
    ich denke den MDK stört das Exkl. Spondylodese bei Kyphose (5-837) unter 5-836.- Spondylodese und
    das Ziel war ja das einsteifen 2er Wirbel durch den peek Cage bei Bandscheibenschaden nicht das beheben der Kyphose?
    Was war der zusätzliche Aufwand?
    Wenn begründbar, im Sinne es wurde zusätzlich was getan für die Aufrichtugn der Wirbelsäule ist M40.02 sicher gerechtfertigt - wenn nicht ist es aus meiner Sicht der Nebeneffekt der Impl. des peek cages.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Spörk

  • Guten Tag D. Spörk,
    erst einmal recht herzlichen Dank für die Antwort.
    Wir haben uns natürlich auch Gedanken über den zusätzlichen Aufwand gemacht. Zum Einen besteht dieser lt. Operateur in einer besonderen Lagerung mit manueller Wirbelsäulenaufrichtung, zum Anderen wird damit argumentiert, dass ohne das Bestehen der Kyphose unter Umständen gar keine Spondylodese stattgefunden hätte, sondern beispielsweise lediglich eine Dekompression. In einem Fall wurde seitens des MDK sogar der OPS 5.837.00 als Spondylodese anerkannt, allerdings nicht die Kyphose als ND.


    Mit freundlcihen Grüßen,
    merlin

    merlin :augenroll:

  • Hallo merlin,
    noch ein paar Anregungen.

    Ich muß erst mal etwas schmunzeln... wenn der MDK den OPS 5.837.00 selbst vorgibt
    - 5-837.00 Wirbelkörperersatz und komplexe Rekonstruktion der Wirbelsäule (z.B. bei Kyphose): Wirbelkörperersatz durch Implantat: 1 Wirbelkörper

    Was war die HD? (D002 zwei oder mehrere Diagnosen, die gleichermaßen der Def. der HD entsprechen - konkurierende HDs)

    Wenn ohne Kyphose kein peek cage implantiert worden wäre,
    greift für mich die DKR D003d
    Zitat:`Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.´
    Wenn man z.B. M51.2 Sonstige näher bezeichnete Bandscheibenverlagerung OPS 5-837.00 (ohne M40.02)
    kommen Sie in die I09C effekt. Kostengewicht 2.335 Belegabt.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Spörk

  • Liebe Mitstreiter.
    Für mich hört sich das nicht so an, als wäre wirklich eine Kyphosekorrektur im Sinne eines Wirbelkörperersatzes oder einer komplexen Rekonstruktion gemäß 5-837 durchgeführt worden. Und ein PEEK-Cage ist weder ein Wirbelkörperersatz noch eine Bandscheibenprothese. Ich vermute daher, dass hier 5-836.50 (oder 5-836.40 bei dorsoventraler Spondylodese) + 5-835.80 + Zugangs-OPS ohne zusätzliche Kyphose-ND und ohne 5-831.0 (da in 5-836.50 enthalten) zu kodieren sind.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo merlin,

    das was Sie beschreiben ist nun wirklich keine Entkyphosierung. Im Grunde genommen haben sie einen Bandscheibenraum ausgeräumt und den Cage als Platzhalter im Sinne einer Fusion eingesetzt. Dies ist weder eine Bandscheibenprothese noch ein Wirbelkörperersatz (diesen haben sie ja nicht tangiert). Wenn sie unisegmentale Kyphosen haben, beruhen diese meistens auf Wirbelkörpersinterungen /-frakturen mit Keilwirbel. Aber am Wirbelkörper haben sie nicht gearbeitet. Eine Kyphose aufgrund eines isolierten Schadens eine Bandscheibenfaches mag es vielleicht geben, ich persönlich habe aber noch keine gesehen, trotz sehr aktiver Wirbelsäulenchirurgen in unserer Klinik.
    Ich schließe mich dem Kodierungsvorschlag von Herrn Weyland an, ohne Kyphose-ND.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U