vorstationäre/stationäre Versorgung eines Privatpatienten

  • Guten Morgen an alle,

    ein Patient wird vorstationär aufgenommen, ist gesetzlich und zusatz versichert (hat keinen Vertrag für Chefarzt unterschrieben). Es wird ein MRT durchgeführt. 5 Tage später kommt er stationär und unterschreibt am Tag der stat. Aufnahme Chefarztleistungen, da er nur für stationäre Leistungen zusatzversichert ist.

    Das Krankenhaus stellt das MRT vom vorstat. Tag mit 25%-Abzug dem Patient (da Privatpatient) in Rechnung i.V.m. dem stationären Aufenthalt. Wenn der P. nur gesetzlich versichert wäre, würde das MRT mit der DRG abgegolten. Nun wie ist es in dieser Situation? Greift der unterschriebene Wahlleistungsvertrag rückwirkend auch auf die vorstationäre Leistungen oder gilt er nur für Leistungen ab dem Tag der Unterschrift?

    Vielen Dank für Antworten im Voraus.
    Nails

  • Guten Morgen, Nails,

    der am vollstationären Aufnahmetag unterschriebene Wahlarztvertrag greift nicht rückwirkend. Selbst eine Rückdatierung würde keine Privatabrechnung ermöglichen, da Wahlarztleistungen nur für die Zukunft vereinbart werden können.
    Daher geht das MRT in der DRG unter.
    Das die Wahlarzt-Zusatzversicherung nur für vollstationäre Behandlung gilt, ist meist ein Märchen. Der Patient empfindet vorstationäre Behandlung als ambulant erbracht und weiß, dass er ambulant nicht versichert ist. Fast alle Zusatzversicherungen sind aber für \"stationär\" abgeschlossen - also auch für vorstationäre Leistungen gültig.

    Alles Gute
    dewag

  • Guten Morgen Nails,

    \"Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren\" (§ 17 KHEngG)

    Eine rückwirkende Geltung des Vertrages halte daher ich für ausgeschlossen.

    Viele Grüße
    S. Seyer