Guten Morgen an alle,
ein Patient wird vorstationär aufgenommen, ist gesetzlich und zusatz versichert (hat keinen Vertrag für Chefarzt unterschrieben). Es wird ein MRT durchgeführt. 5 Tage später kommt er stationär und unterschreibt am Tag der stat. Aufnahme Chefarztleistungen, da er nur für stationäre Leistungen zusatzversichert ist.
Das Krankenhaus stellt das MRT vom vorstat. Tag mit 25%-Abzug dem Patient (da Privatpatient) in Rechnung i.V.m. dem stationären Aufenthalt. Wenn der P. nur gesetzlich versichert wäre, würde das MRT mit der DRG abgegolten. Nun wie ist es in dieser Situation? Greift der unterschriebene Wahlleistungsvertrag rückwirkend auch auf die vorstationäre Leistungen oder gilt er nur für Leistungen ab dem Tag der Unterschrift?
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Nails