Guten Tag,
können Sie mir bitte in folgendem Punkt weiterhelfen und mir evtl. einen Link für den Gesetzestext BWKG ?) geben?
Patient war stationär vom 30.06. - 02.07. 2008
Er wurde nachstationär ambulant behandelt am 09.07.08
Er wurde nachstationär ambulant operiert am 10.07.08
Kann der ambilante Verbandswechel und die ambulante OP dem stationären Aufenthalt zugeordnet und stationär abgerechnet werden?
Wenn ja, wie lange geht die Zuammenführung generell vor- und nachstationär? Wo finde ich den dazugehörigen Gesetzestext?
Vielen Dank
ADDS