Sind organisatorische Änderungen nötig?

  • Liebes Forum!

    Muss in einer psychosomatischen Klinik eine separate organisatorische Einheit/Station für Patienten geschaffen werden, die eine 9642 KLINISCH-psychosomat.-psychoth. Komplexbehandlung erfahren?

    Es wird die These vertreten, das - aus Gründen der \"Kalkulation\" - Patienten mit 963... psychosomat.-psychotherap. Komplexbehandlung aber OHNE 9642 klinisch-psychsom.-psychoth. KB in einer anderen organisatorischen \"Einheit\" unterzubringen seien als Patienten mit 963... UND 9642. Bei einer mischbelegten Station sei 9642 grundsätzlich nicht kodierbar. :a_augenruppel:

    Ich kann das nicht nachvollziehen, zumal in den Mindestmerkmalen zu 9642 im OPS-Katalog von einer derartigen Notwendigkeit nichts steht. Für die hausindividuelle Kalkulation mag eine Trennung Klarheit befördern - aber als grundsätzliche Bedingung für Kodier- und Abrechenbarkeit von 9642 kann sie m.E. nicht gelten.

    Wer kann dazu etwas sagen?

    Artur Speck

  • Hallo Herr Speck,
    da es im DRG - Zeitalter durchaus möglich ist, Patienten in Einzelbereichen zu Behandeln, obwohl sie evtl. fachspezifisch gar nicht in diesen Bereich gehören, denke ich nicht, dass es hier Probleme geben wird. Kalkulatorisch wird es ebenso wenig Sinn machen, da die Kalkulationen später auf die Prozeduren bezogen werden und hier nicht unbedingt eine Trennung nötig ist.