Urteil des BSG vom 17.12.09 Az B3 KR 12/08 R

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Paul Bockelmann: ,,Jurist kann nur sein, wer der Einsicht standzuhalten vermag, daß die Rechtswissenschaft so wenig wie die Philosophie und die Theologie lehrt, was Gerechtigkeit letztlich ist.\" (zit. Hülle, W.: J. H. v. Kirchmann und kein Ende. Juristische Schulung, 1984, S. 752).

    Gruß
    E Rembs

  • Hallo miteinander und kurz vor Feierabend,

    ich stelle mir die Frage: Mit welcher Mentalität muss man gesegnet sein, um aus einer Pressemitteilung zu einem noch nicht im Wortlaut vorliegenden Urteil solche Rückschlüsse und Schreiben zu ziehen/verfassen, wie dies zur Zeit durch die kassen geschieht.
    Haben die Kostenträger da einen heißen Draht zum BSG und wissen den genauen Wortlaut?

    Schönes Wochennende

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von phlox:
    Mit welcher Mentalität muss man gesegnet sein, um aus einer Pressemitteilung zu einem noch nicht im Wortlaut vorliegenden Urteil solche Rückschlüsse und Schreiben zu ziehen/verfassen, wie dies zur Zeit durch die kassen geschieht.


    Noch mehr verwundern die Ausführungen des neutralen Gutachters


    Zitat


    Original von merguet:
    Aus dem MDK Gutachten:

    \"...Die Klinik kodiert allerdings die xXXx ausserhalb der 6 Wochenfrist nach. Dies wäre inhaltlich korrekt, kann aber nach dem BSG Urteil formal wegen Fristversäumnis nicht gewertet werden.\"


    Übrigens:
    auch die Presseerklärung 09/2009 unterscheidet sich von den aktuellen pauschalen Ablehnungen von nachträglichen Änderungen


    \"Das Bundessozialgericht urteilte, dass das Krankenhaus zwar nach der ersten Endabrechnung vom 15. Juni 2000 durchaus für erbrachten Leistungen weitere Forderungen hätte ansetzen dürfen, allerdings nicht mehr als zwei Jahre nach einer Endabrechnung, die ohne Vorbehalt war (Aktenzeichen:. B 1 KR 11/09 R). \"

    http://www.presseportal.de/pm/53412/14725…esverband_mitte


    Gruß

    E Rembs