Modulare Endoprothesen - Zusatzentgelt 5-829.d

  • Hallo an alle!

    Laut OPS müssen für den Zusatzkode bzw. das Zusatzentgelt 5-829.de (modulare Endoprothesen) folgende Bedingungen erfüllt sein:
    - 3 oder mehr metallische Einzelteile
    - an mindestens einer gelenkbildenden Komponente
    - Aufsteckkopf der HTEP darf dabei nicht mitgezählt werden.

    Nun mein Problem:
    Es gibt Prothesen (zB. Firma Styker, Scorpio TS) da ist die Interpretation von mindestens drei metallischen Implantaten schwierig!
    Zählen auch kleinere Verbindungsstücke, wenn sie metallisch sind?

    Hat jemand Erfahrung mit der Annerkennung oder Ablehnung dieses Zusatzentgeltes durch den MDK?
    Gibt es weitere niedergeschriebene Kriterien für die Verwendung dieses Kodes?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte mal hierzu die Nutzungshinweise des Forums lesen, besonders die Suchfunktionsbeschreibung. Modulare Prothesen sind bereits mehrfach thematisiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau