• Hallo,

    Zitat


    Original von Silvia:
    ... also ich kenne das aus eigener Erfahrung, dass auch Beatmungszeiten ausßerhalb der Intensiv abgerechnet und auch anerkannt werden

    Davon können wir bei uns nur träumen.
    Aussage des MDKs verkürzt: Beatmungszeiten nur auf ITS möglich.


    Zitat


    Original von Silvia:
    und ehrlich gesagt, weiß ich nicht so ganz, was mir das Zitat sagen soll


    dito

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    Zitat


    Original von TT:
    Guten Tag -

    es sollte auf die m.E. von der DKR 1001h Maschinelle Beatmung geforderte Notwendigkeit der intensivmedizinischen Versorgung, bei über Maske beatmeten Patienten aufmerksam machen - wenn die Dauer der Beatmung erfasst werden soll.

    Wie sehen Sie dies bei Pat. die über ein Tracheostoma beatmet werden?
    Ist hier auch die intensivmedizinische Versorgung als Voraussetzung für die Anerkennung von Beatmungszeiten notwendig?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo -

    da wurde aus meiner - wie immer begrenzten - Sicht \"versehentlich\" erneut Interpretationsspielraum eingebaut den ich nutze(n) (würde). Aber: Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. So püfen bei uns auch die nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfenen.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)