Zuzahlung, Kostenpauschale bei Mulitfall

  • Hallo Forum,
    ein Patient war kurz hintereinander zweimal im Haus und wird als Multi-DRG-Fall abgerechnet.

    Er bekommt für beide Aufenthaltsteile seine ZUZ-Aufforderungen und später die beiden Leistungsbescheide. Gleichzeitig mit den Leistungsbescheiden gehen zwei Kostenpauschal-Rechnungen a 8,50 € an die Kasse.

    Von den Krankenkassen bekommen wir nun jeweils die zweite Kostenpauschale zurückgewiesen.

    Wir haben zwei Aufenthalte, wir schreiben zwei ZUZ-Aufforderungen, wir versenden zwei Leistungsbescheide und sollen nur einmal die 8,50 € bekommen??? Wo steht das geschrieben, bzw. ist das im Gesetz mal wieder Auslegungssache?

    Gruß
    Erika Bier

  • Hallo,

    nach der Vereinbarung zur Umsetzung zwischen DKG und SpiBu sind nach § 2 Abs. 2 wird nach Erlass des Leistungsbescheides die Kostenpauschale berechnet. Also zwei Bescheide entsprechen 2 Kostenpauschalen.

    Mit Multi-DRG-Fall meinen Sie vermutlich eine Fallzusammenlegung. Hier wird ja dann im Rahmen der Rechnungslegung festgestellt, dass die Zusammenlegung erfolgt. Auch in diesem Fall muss ein zweiter, korrigierter Leistungsbescheid raus. Also ob Sie einen ursprünglichen und dann einen weiteren für den nächsten Fall bzw. einen korrigierten für den zusammengelegten Fall erstellen, es bleibt bei zweien.

    Ist in Ihrer Vereinbarung auf Landesebene ggf. etwas präziser geregelt?

  • Hallo Herr Simon,
    vielen Dank für die Antwort. Ich kenne den Dateianhang und bin auch der Meinung, dass §2, Abs. 2 und § 3, Abs. 1 uns zur Berechnung von 2x 8,50€ berechtigen. Ich muss mal die Kassen fragen, woher diese Ihre andere Meinung nehmen.
    Gruß
    Erika Bier