Hallo Forum,
ein Patient war kurz hintereinander zweimal im Haus und wird als Multi-DRG-Fall abgerechnet.
Er bekommt für beide Aufenthaltsteile seine ZUZ-Aufforderungen und später die beiden Leistungsbescheide. Gleichzeitig mit den Leistungsbescheiden gehen zwei Kostenpauschal-Rechnungen a 8,50 € an die Kasse.
Von den Krankenkassen bekommen wir nun jeweils die zweite Kostenpauschale zurückgewiesen.
Wir haben zwei Aufenthalte, wir schreiben zwei ZUZ-Aufforderungen, wir versenden zwei Leistungsbescheide und sollen nur einmal die 8,50 € bekommen??? Wo steht das geschrieben, bzw. ist das im Gesetz mal wieder Auslegungssache?
Gruß
Erika Bier