Guten Tag zusammen,
nachdem sich hier so viele Experten zum Thema ambulante Abrechnung im Krankenhaus eingefunden haben, würde ich hier gerne eine spezifische Frage zur Abrechnung von Laborleistungen stellen.
Und zwar würden mich die folgenden Aspekte interessieren:
1. Wie erfolgt bei Ihnen die Abrechnung von Laborleistungen, die im ambulanten Bereich oder in der Notaufnahme erbracht werden? D.h. wie wird die Leistungserbringung intern dokumentiert (Punktesysteme o.ä.) und erfolgt die Abrechnung mit den Kassen dann über EBM/GOÄ oder gibt es evtl. Sondervereinbarungen/Pauschalen?
2. Abrechnung von PCR Tests für respiratorische Proben: Pro Erreger erfolgt die Abrechnung bisher über 32791 (EBM) bzw. über 4780, 4782, 4783, 4785 (GOÄ). Nun ist die Einführung eines Multiplex PCR Tests geplant, der 6 Erreger (RSV, Rhinovirus, Influenza A und B, Adenovirus, Parainfluenza) abdeckt. Meine Frage wäre nun, inwiefern können die oben aufgeführten GOP Ihrer Meinung nach mehrfach abgerechnet werden, falls anstatt der Einzeltests ein Multiplex Test eingeführt wird? Bzw. wie könnte die Abrechnung für den Multiplex Test generell aussehen?
Vielen Dank im Voraus.