Abrechnung von Labordiagnostik, insbes. respiratorische Tests

  • Guten Tag zusammen,

    nachdem sich hier so viele Experten zum Thema ambulante Abrechnung im Krankenhaus eingefunden haben, würde ich hier gerne eine spezifische Frage zur Abrechnung von Laborleistungen stellen.

    Und zwar würden mich die folgenden Aspekte interessieren:

    1. Wie erfolgt bei Ihnen die Abrechnung von Laborleistungen, die im ambulanten Bereich oder in der Notaufnahme erbracht werden? D.h. wie wird die Leistungserbringung intern dokumentiert (Punktesysteme o.ä.) und erfolgt die Abrechnung mit den Kassen dann über EBM/GOÄ oder gibt es evtl. Sondervereinbarungen/Pauschalen?

    2. Abrechnung von PCR Tests für respiratorische Proben: Pro Erreger erfolgt die Abrechnung bisher über 32791 (EBM) bzw. über 4780, 4782, 4783, 4785 (GOÄ). Nun ist die Einführung eines Multiplex PCR Tests geplant, der 6 Erreger (RSV, Rhinovirus, Influenza A und B, Adenovirus, Parainfluenza) abdeckt. Meine Frage wäre nun, inwiefern können die oben aufgeführten GOP Ihrer Meinung nach mehrfach abgerechnet werden, falls anstatt der Einzeltests ein Multiplex Test eingeführt wird? Bzw. wie könnte die Abrechnung für den Multiplex Test generell aussehen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo kawa,
    Frage Nr. 1 - die Leistungen, die in der Notaufnahme erbracht werden, werden mit den entsprechenden EBM - Ziffern über die KV abgerechnet.

    Frage Nr. 2 - Die derzeitige EBM Ziffer beinhaltet den \"Nachweis mittels Immunfluoreszenz bzw. und / oder Immunoassay...\" Wird der Nachweis mittels des Testes genaus erbracht, kann man m. E. diese Ziffern weiterhin einzeln abrechnen. Es ist aber anzunehmen, dass auch hier die EBM Strategen eine Leistungsziffer entwickeln, die vermutlich einem Leistungskomplex entsprechen wird. Dann darf natürlich nicht mehr einzeln abgerechnet werden. Da lt. Allg. Bestimmungen Komplexleistungen vor Einzelleistungen abzurechnen sind.

  • Hallo kena,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Das war auch meine Annahme :)

    Nun habe ich allerdings auch viel über Quartalspauschalen in diesem Bereich gehört. Welche Erfahrungen gibt es hierzu? Was ist die Berechnungsgrundlage, wie und mit wem wird verhandelt?

    Gruß,

    kawa

  • Hallo kawa,
    stimmt, man kann auch Pauschalen vereinbaren, direkt mit den Krankenkassen. Wird häufig bei der sog. PIA - Abrechnung gemacht, oder manche Ärzte, die eine Ermächtigung haben, konnten eine Laborpauschale vereinbaren. In der Notaufnahme aber, gibt es das nicht. Hier wird nach Einzelleistungen abgerechnet und erschwerend kommt auch noch hinzu, dass man hier nicht abrechnen kann, was der EBM hergibt, sondern beachten muss, dass es sich auch wirklich nur um Notfallmedizin handelt. Die KV streicht gnadenlos. Für die Sachleistungen (Materialen-Verbände)wird pro Pat. eine Pauschale gezahlt - zumindest in Berlin. Andere KV\'en können andere Regelungen haben.
    viele Grüße