Betreuungsaufwand bei Doppelkodierung

  • Hallo Forum,
    ich benötige den Rat des Forums bei folgendem Problem:
    Ein Pat. (Fall aus 2007) mit Knieempyem nach Arthroskopie wird
    zur weiteren operativen Therapie stationär aufgenommen.
    Kodiert wurde M00.96 und T81.4
    Die Diagnose T81.4 wird vom MDK gestrichen. Jetzt liegt der Sachverhalt vor Gericht. Dies wünscht jetzt eine schriftliche Stellungnahme mit Angaben, wie sich der erhöhte therapeutische und diagnostische Aufwand, sowie der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und Überwachungsaufwand im einzelnen für die Nebendiagnose T81.4 darstellt. Wir haben uns darauf berufen, das die Doppelkodierung dann zu verwenden ist, wenn nur diese Kodierungsform die Erkrankung inhaltlich abschließend darstellt.
    Gibt es Ratschläge aus dem Forum?

    Vielen Dank und viele Grüße
    M. Uphoff