Norwalk-Enteritis: richtige ND mit falscher CC?

  • Kodierung bei nosokomialer Diarrhoe: Ist im Falle einer nosokomialen Diarrhoeendemie bereits bei anderen Patienten der Nachweis von Norwalk-Agens geführt worden, muss dies nicht bei jedem neuen Erkrankten erneut geschehen. Muß in diesem Fall
    A) zwingend trotzdem A08.1 (mit CC-Verlust) kodiert werden oder
    B) darf aufgrund der nur unspezifischen Therapie auch A09 Diarrhoe ... vermutlich infektiös (mit deutlicher Steigerung des Fallgewichts !) verschlüsselt werden ?.
    C) oder darf T 88.8 die CC retten, obwohl die näher bezeichnete Komplikation ja mit A08.1 sehr wohl klassifiziert wäre ?

    m.E. B) denn es werden die Untersuchungen auf pathogene Darmbakterien (z.A. einer Salmonellose) durchgeführt, nicht jedoch (mangels Konsequenz) Untersuchung auf Norwalk-Agens, es könnte also ein Verdacht auf Norwalk-Enteritis ausgeprochen werden
    (DKR D008a Beispiel 1 „(die) Untersuchungen während des stat. Aufenthaltes haben die Diagnose (Norwalk-Enteritis) nicht bestätigt und eine (spezifische) Behandlung wurde nicht durchgeführt; ... dann ist das Symptom zu kodieren“)

    Gruesse M.Goesling