Radiojoddiagnostik mit rTSH

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    die Nachsorgeuntersuchungen nach Schilddrüsencarzinom werden teilweise nach Gabe von rTSH durchgeführt. Wird dies kodiert, so wird der Fall in die K64C eingruppiert, ohne rTSH-Gabe in die K64D. Der Unterschied beider DRGs deckt in etwa die Kosten für dieses teure Medikament. Leider hat die DRG K64C eine UGVD von 2 Tagen, d.h. bei dem häufig auftretenden Unterschreiten der UGVD wird ein Abschlag fällig und die DRG ist dann nicht mehr kostendeckend.
    Wie werden solche Untersuchungen bei Ihnen abgerechnet und ggfs. der dritte Aufenthaltstag begründet.

    Grüße

    Caro