Hallo Forum!
Ich habe mal wieder ein Problem mit der korrekten Verschlüsselung eines Neugeborenenfalls.
Ein Sectiokind wurde 5 Stunden post partum in die Kinderklinik eines anderen Krankenhauses verlegt wegen Bradykardie und Hyperthermie.
Zwei Tage später wird uns das Kind wieder zurück verlegt, da es sich offensichtlich nur um eine verlängerte postpartale Adaptationsstörung handelte. Wie verschlüssele ich das Kind richtig?
Beim ersten Fall haben wir Z38.0, P29.1 (Bradykardie Neugeborenes), P80.8 (Hypothermie Neugeborenes) und als Prozedur die 9-262.1 verschlüsselt. Eine Fallpauschale haben wir damit nicht abgerechnet.
Was aber verschlüssele ich für das rückverlegte Kind? Z76.3 (Gesundes Begleitkind bei kranker Mutter). Die Z38.0 kann ich ja wahrscheinlich nicht nochmal verschlüsseln, da sonst irrtümlich das gleiche Kind zweimal gezählt wird?! Wie steht es denn mit der Fallpauschale? Letzlich haben wir ja doch das Kind postpartal erstversorgt und später noch vier Tage "gehütet". Können wir da gar nichts abrechnen?
Hoffe auf Hilfe
Uli Runge