eitrige Arthritis nach medizinischer Maßnahme

  • Ambulant erfolgte die Entfernung eines Knochesquester am Humeruskopf. In Folge kam es zu einer schweren eitrigen Arthritis, welche von uns aufwendig nachversorgt wurde. Im Kapitel M96.- (ICD 10) steht im Exklusivum z.Bsp. die Arthritis nach intestinalem Bypass ist mit M02.0- zu verschlüsseln. Dem folgend lautete unsere Kodierung M00.91. Vom MDK wird nun aber die Kodierung mit T81.4 gefordert, da es für das Kapitel M00-M99 ein Exklusivum für S00-T98 gibt.
    Die T81.4 ist weder spezifisch noch entspricht die DRG der auwendigen
    therapeutischen Versorgung einer schweren eitrigen Arthritis. Liegt der MDK richtig oder ist das Beispiel unter M96 anzuwenden, was medizinisch aus meiner Sicht verständlich wäre.

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Sopora FA Chirurgie/Medcontrolling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Suchfunktion bringt z. B. diesen Thread zu Tage, wo es prinzipiell um das gleiche Thema geht:

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…user=&sepost=#1

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Nur zur Ergänzung zu:

    Zitat


    Original von Selter:
    ... T84.6 wird dann als weiter beschreibender Kode ebenfalls kodiert, sprich als ND aufgeführt.

    So die Aussage vom InEK. Schriftliches bekomme ich noch. Wenn es also dabei bleibt, kann man dem MDK die Mehrfachkodierung auch offiziell begründen und er sollte langsam aufhören, dies generell rauszustreichen.

    Ich habe nie etwas Schriftliches erhalten. Diese Aussagen wurden nur mündlich übermittelt. Hätte alles etwas einfacher gemacht.....