Ambulant erfolgte die Entfernung eines Knochesquester am Humeruskopf. In Folge kam es zu einer schweren eitrigen Arthritis, welche von uns aufwendig nachversorgt wurde. Im Kapitel M96.- (ICD 10) steht im Exklusivum z.Bsp. die Arthritis nach intestinalem Bypass ist mit M02.0- zu verschlüsseln. Dem folgend lautete unsere Kodierung M00.91. Vom MDK wird nun aber die Kodierung mit T81.4 gefordert, da es für das Kapitel M00-M99 ein Exklusivum für S00-T98 gibt.
Die T81.4 ist weder spezifisch noch entspricht die DRG der auwendigen
therapeutischen Versorgung einer schweren eitrigen Arthritis. Liegt der MDK richtig oder ist das Beispiel unter M96 anzuwenden, was medizinisch aus meiner Sicht verständlich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
J.Sopora FA Chirurgie/Medcontrolling