Mindestmengen Allgemeine Ausnahmetatbestände Nr. 5

  • Ich habe eine leichte Rechtsunsicherheit bezüglich des o. g. Ausnahmetatbestandes der Mindestmengenvereinbarung bzw. es gibt bei uns im Hause jemanden der eine Anderung Sichtweise dazu hat.

    Der Ausnahmetatbestand lautet: \"Eingriffe, die unter kurativer Intention begonnen wurden, und als palliative rsp. explorative Eingriffe Eingriffe beendet werden, werden berücksichtigt, wenn auch nach der jeweils aktuellen Fassung der Deutschen Kodierrichtlinien der die Mindestmenge betreffende Code betreffende OPS-Code zu verwenden ist.\"

    Die strittige Fragestellung hierzu ist nun, ob der Eingriff berücksichtigt wird auch wenn eine OP abgebrochen wurde und der OPS-Code aus dem entsprechenden Mindestmengenbereich somit nicht erbracht wurde oder ob auf jeden Fall der entsprechende OPS-Code (gemäß den Kodierrichtlinien) erbracht und kodiert werden muss. Letzeres entspricht meiner Meinung.

    Wäre schön, wenn es jemanden gibt, der sich mit der Vorschrift schon einmal näher befasst hat und mir dazu etwas sagen könnte.

  • Hallo Pluto,

    ohne mich im Detail weiter mit der Thematik befaßt zu haben, scheint mir das von Ihnen gebrachte Zitat doch sehr eindeutig. Hier wird offenbar auf die P004f \"Nicht vollendete oder abgebrochene Prozedur\" abgezielt, und damit ist Ihre Sichtweise für mich korrekt. Für die Zählweise ist daher die Anzahl der OPS-Codes und nicht die der vollständig erbrachten Operationen relevant.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke