Hallo Forum,
ich eröffene dieses Thema noch einmal neu. Ich glaube mich erinnern zu können, dass etwas ähnliches schon einmal besprochen wurde. Leider habe ich das Thema nicht gefunden.
Am Freitag, den 24.09.2010, erhielten wir vom MDK eine Aufforderung zur Versendung einer kompletten Patientenakte aus dem Jahr 2006 (09.08. bis 22.08.06). Beschrieben wird eine Überprüfung des Bundesversicherungsamtes mit einem Prüfergebnis, welches in Einzelfällen Auffälligkeiten feststellte. In unserem Fall ist die Kodierung der OPS-Schlüssel (Implantation einer modularen Knie-Sonderprothese bei Z. N. Endoprotheseninfektion) auffällig.
Meine Frage: Kann eine Prüfung nach 4 Jahren in die Wege geleitet werden? Ist das rechtens?
Viele Grüße
M. Uphoff