MDK-Prüfung nach 4 Jahren

  • Hallo Forum,
    ich eröffene dieses Thema noch einmal neu. Ich glaube mich erinnern zu können, dass etwas ähnliches schon einmal besprochen wurde. Leider habe ich das Thema nicht gefunden.
    Am Freitag, den 24.09.2010, erhielten wir vom MDK eine Aufforderung zur Versendung einer kompletten Patientenakte aus dem Jahr 2006 (09.08. bis 22.08.06). Beschrieben wird eine Überprüfung des Bundesversicherungsamtes mit einem Prüfergebnis, welches in Einzelfällen Auffälligkeiten feststellte. In unserem Fall ist die Kodierung der OPS-Schlüssel (Implantation einer modularen Knie-Sonderprothese bei Z. N. Endoprotheseninfektion) auffällig.
    Meine Frage: Kann eine Prüfung nach 4 Jahren in die Wege geleitet werden? Ist das rechtens?

    Viele Grüße
    M. Uphoff

  • Moin,

    hatten wir schon mehrfach (hier und hier).
    War immer rechtens. Ist aber spätestens 2012 vorbei, wenn die letzten Fälle aus Jan.-März 2007 verjährt sind.
    Wir wehren uns jetzt vor dem Hintergrund der aktuellen BSG-Rechtsprechung dagegen (Treu und Glauben, Haushaltsjahr etc.).
    Gruß

    merguet