Kodierprüfung bei Auftrag: VWD/UGVD ?

  • Liebe Gemeinde,

    gibt es in der Zwischenzeit schon Richtlinien o.ä., ob der MDK zur VWD-Prüfung (speziell UGVD) primär die Kodierung prüfen kann? Er muss ja die UGVD der (korrekten) DRG beachten, oder?
    Oder stellt dies auch den Tatbestand der Ausweitung des Prüfauftrages dar?

    Was meint Ihr?

    Vielen Dank für Eure Hilfe...

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Moin Sven,

    Dr. Hambüchen (Vorsitzender Richter 3. Senat, BSG) sieht hier keine \"Chance\" für die Krankenhäuser: wenn ein MDK-Gutachter bei der Überprüfung der ihm vorliegenden Dokumente sieht, dass ein Kodierfehler vorliegt, so ist er verpflichtet, dies der Krankenkasse mitzuteilen (egal ob mit Relativgewicht-Erhöhung oder Erniedrigung, und auch egal was der Prüfauftrag war).

    Es gibt keinen \"Tatbestand der Ausweitung des Prüfauftrages\". Der Gutachter hat immer die ihm vorliegenden Dokumente komplett zu prüfen.

    Selbstverständlich darf das Krankenhaus dem Gutachter aber nur die Dokumente überlassen, die zur Klärung des Prüfauftrages notwendig sind.

    Grüße

    Jannis