Liebe Gemeinde,
gibt es in der Zwischenzeit schon Richtlinien o.ä., ob der MDK zur VWD-Prüfung (speziell UGVD) primär die Kodierung prüfen kann? Er muss ja die UGVD der (korrekten) DRG beachten, oder?
Oder stellt dies auch den Tatbestand der Ausweitung des Prüfauftrages dar?
Was meint Ihr?
Vielen Dank für Eure Hilfe...