Zuschläge Becken-Bein-Angiographie

  • Sehr geehrtes Forum,

    leider hat das Nachschlagewerk wälzen nichts konkretes gebracht und auch die Forumssuche nicht.

    Ein Patient war zu einer Becken-Bein-Angiografie ohne Intervention in unserem Haus. Die Angiografie wurde beidseits ausgeführt (erhöhter Zeitaufwand).

    Die Serienangiografie (34283) habe ich einfach berechnet (je Sitzung und höchstens zweimal im Behandlungsfall).

    Da die Untersuchung beidseits ausgeführt wurde, habe ich die Zuschläge 34285 (selektive Darstellung anderer [...] Gefäße) und die 34287 (C-Bogen) doppelt berechnet.

    Der Kostenträger hat diese Leistungen gekürzt mit einer ziemlich \"schwammigen\" Begründung (ohne Verweis auf Paragrafen, Allgemeinen Bestimmungen oder sonstigen verwertbaren Unterlagen).

    Trotz Suche im Kommentar und Internetrecherche kann ich aber keine Abrechnungsbeschränkung für die doppelte Berechnung finden. Vielleicht hat hier jemand die Erfahrung auch schon gemacht und einen schriftlichen Anhaltspunkt für mich.

    Wenn nicht, beiße ich wohl in der sauren Apfel... ?(

    MfG

    ruesay

  • Guten morgen,

    ich habe so eine Rechnung (zum Glück) noch nicht den Kassen in Rechnung stellen müssen und ich kann Ihnen auch keine Paragrafen nennen.

    Haben Sie in der Rechnung denn bei der EBM 34283 angegeben, dass die Untersuchung bds. durchgeführt wurde?
    Die Kürzung der Ziffer 34285 kann ich noch nachvollziehen, da im Leistungsinhalt dieser Ziffer von der Mehrzahl der Gefäße die Rede ist. Dagegen ist im Leistungsinhalt der Ziffer 34287 nur von der Einzahl die Rede. Und diese würde ich auch zwei Mal berechnen.

    Ich hoffe Ihnen hiermit zumindest einen neuen Ansatzpunkt gegeben zu haben.

    Schöne Grüße,
    A. Majchrzak

  • Guten Morgen Frau Majchrzak,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es bestand reger Schriftverkehr mit dem Kostenträger, im DTA wurde die Lokalisation korrekt mit \"B\" übermittelt.

    Auf den Leistungstext bezieht sich der Kostenträger ebenfalls. Allerdings erscheint mir dieser doch unlogisch.

    Bei einer einseitigen Angiografie wird von einer 45 bis 60 minütigen \"Schnitt-Naht-Zeit\" in unserem Haus ausgegangen. Hier berechne ich den Zuschlag 34285 einmal.

    Bei einer beidseitigen Angiografie mit einer Dauer zwischen 80 und 90 Minuten darf ich den Zuschlag dann ebenfalls nur einmal abrechnen. Will heißen, bei mehr Aufwand (Personal, Gerätschaft, Material z.B. Kontrastmittel) erhalte ich den gleichen Erlös.

    Sicherlich gibt der Leistungstext diese Interpretation durchaus her, allerdings würde ich aus der Abrechnung heraus die Empfehlung geben, den Patienten dann zu einer zweiten Sitzung am Folgetag ins Haus zu bestellen. Dann ist gewährleistet, dass man die Leistungen auch zweifach in Ansatz bringen kann.

    Paradox, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    ruesay

    MfG

    ruesay

  • Hallo Herr Ruesay,

    so sieht der EBM leider aus. Will man alles abrechnen können, muss man den Patienten \"leiden\" lassen.

    Wie der Zufall so will haben wir heute auch einen Fall auf den Tisch bekommen: Angiografie bds. ;(

    Ich denke, wir werden auch in den sauren Apfel beißen müssen und können eben nur einmal berechnen.

    Freundliche Grüße,

    A. Majchrzak

  • Guten Morgen Frau Majchrzak,

    ich habe der Kasse jetzt einen nochmaligen Widerspruch übersandt mit der inhaltlichen Argumentation des doch arg erhöhten Zeitaufwandes und des inhaltlichen Widerspruches bei der Streichung.

    Ich bin mal gespannt auf die Antwort (wenn denn überhaupt was zurückkommt).

    Daher meine Empfehlung an Sie: Vorerst die Zuschläge doppelt berechnen. Auf eine etwaige begründete Kürzung sollten Sie relativ entspannt reagieren können.

    Eine Nachfrage bei anderen Kostenträgern hat ergeben, dass dort formal kein Grund für eine Kürzung bei einem beidseitigen Eingriff vorliegt.

    Viel Glück also und ich gebe die Rückmeldung, wie die Kasse jetzt reagiert hat.

    MfG

    ruesay

  • Nochmals kurz die Rückmeldung:

    Die Kasse macht Stellung \"toter Käfer\". Keine Antwort schriftlich. Die Sachbearbeiterin ist plötzlich telefonisch ganz kurz angebunden und danach nicht mehr zu sprechen. Einzige Aussage: \"Ich bearbeite diese Angelegenheit nur nach schriftlicher Anfrage, da wir in einem Telefongespräch eh nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen!\"

    Ich konnte die Angst nach adäquater Erklärung förmlich durch den Hörer riechen.

    Und ja, ich kann den EBM lesen... :lach:

    Fortsetzung folgt (erstmal) nicht, da ich zwar gerne weiterbollern würde, es aber wenig Sinn macht, diesen Erlös bei der Kasse \"einzutreiben\".

    Man trifft sich immer zweimal im Leben... :t_teufelboese:

    MfG

    ruesay