Sehr geehrtes Forum,
leider hat das Nachschlagewerk wälzen nichts konkretes gebracht und auch die Forumssuche nicht.
Ein Patient war zu einer Becken-Bein-Angiografie ohne Intervention in unserem Haus. Die Angiografie wurde beidseits ausgeführt (erhöhter Zeitaufwand).
Die Serienangiografie (34283) habe ich einfach berechnet (je Sitzung und höchstens zweimal im Behandlungsfall).
Da die Untersuchung beidseits ausgeführt wurde, habe ich die Zuschläge 34285 (selektive Darstellung anderer [...] Gefäße) und die 34287 (C-Bogen) doppelt berechnet.
Der Kostenträger hat diese Leistungen gekürzt mit einer ziemlich \"schwammigen\" Begründung (ohne Verweis auf Paragrafen, Allgemeinen Bestimmungen oder sonstigen verwertbaren Unterlagen).
Trotz Suche im Kommentar und Internetrecherche kann ich aber keine Abrechnungsbeschränkung für die doppelte Berechnung finden. Vielleicht hat hier jemand die Erfahrung auch schon gemacht und einen schriftlichen Anhaltspunkt für mich.
Wenn nicht, beiße ich wohl in der sauren Apfel...