Hallo!
Wie schätzen Sie die folgenden Sachverhalte ein und wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dazu?
1. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung).
Abrechnung KH: konservativ, ohne OPS für den in der Praxis erfolgten Eingriff. OK?
2. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung). Während des Aufenthaltes wird der Patient vom Belegarzt nachoperiert und zwar in dessen Praxis, nicht im OP des Krankenhauses. Patient kommt danach wieder zurück ins KH.
Abrechnung KH: ohne OPS für den ersten Eingriff? Mit OPS für den zweiten Eingriff oder ohne (Konsiliarleistung oder ganz normale Belegarztleistung)?
Vielen Dank!
Grüße, Anli