Abrechnung in Belegabteilung

  • Hallo!

    Wie schätzen Sie die folgenden Sachverhalte ein und wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dazu?

    1. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung).
    Abrechnung KH: konservativ, ohne OPS für den in der Praxis erfolgten Eingriff. OK?

    2. Belegarzt operiert Patienten in seiner Praxis (nicht im Krankenhaus) und lässt ihn anschließend in seiner Belegabteilung aufnehmen (z.B. wg. Komplikation oder zur Nachbeobachtung). Während des Aufenthaltes wird der Patient vom Belegarzt nachoperiert und zwar in dessen Praxis, nicht im OP des Krankenhauses. Patient kommt danach wieder zurück ins KH.
    Abrechnung KH: ohne OPS für den ersten Eingriff? Mit OPS für den zweiten Eingriff oder ohne (Konsiliarleistung oder ganz normale Belegarztleistung)?

    Vielen Dank!

    Grüße, Anli

  • Hallo AnLi,

    ad 1) ich würde sagen korrekt, da außerhalb des KH operiert, muss keine Zusammenfassung mit der amb. OP vorgenommen werden (sofern Sie keine Probleme wegen einer primären Fehlbelegung bekommen)
    ad 2) hier würde ich sagen, prinzipiell Beleg-DRG unter Berücksichtigung der 2. OP (Belegarzt rechnet die OP wie gewohnt zusätzlich selbst ab); allerdings wird\'s hier vielleicht schon kritisch mit der primären Fehlbelegung, wenn der Patient aufgenommen wird, aber zur OP dann (zumindest räumlich) \"entlassen\" werden kann... Außerdem sollten Sie der KK keine Fahrtkosten für den evtl. Transport in Rechnung stellen.

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Herr Dr. Nagel,

    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ja, das mit der stationären Behandlungsnotwendigkeit sehe ich auch so. Besonders komfortabel ist die ganze Sache natürlich für den Belegarzt!

    Viele Grüße, Anli