MDK Prüfung OPS 8-552 Erfüllung 300 Minuten Neurol. Frühreha

  • Hallo zusammen,

    wir hatten kürzlich eine MDK-Einzelfallprüfung der Mindestanforderung von 300 Minuten aktivierend-therapeutische Pflege des OPS 8-552 neurologische Frühreha (Phase B) wo in einem Handstreich rund 7000 von 12000 Gesamtminuten gestrichen wurden mit dem Hinweis, das Orientierungstraining, basale Kommunikation, basale Wahrnehmung, Motivationsförderung und Gedächtnistrainig nicht nachvollziehbar seien. Mit der Streichung dieser Minuten und der Mitrechung des Entlasstages kam der MDK dann knapp unter 300 Minuten.


    Außerdem wurde die Gesamtminutenzahl nicht durch 20 Tage (An- und Abreisetag= 1 Tag) dividiert, sondern durch 21 Tage (inklusive des Tages an dem der Phasenwechsel nach Phase C (Reha) stattfand. Die Prüferin bezieht sich hier auf die FAQ (häufige Fragen) DIMDI an die Prozedur.

    Nun meine Fragen an die Formuteilnehmen:

    1. Leider finde ich auf der Seite des DIMDI keine Aussage zum OPS 8-552 und die für die 300-Minutenprüfung zu veranschlagende Tagezählung Könnte mir da jemand helfen?

    2. Hat jemand auch schon Erfahrungen ähnlicher Güte bei der Prüfung des OPS 8-552 und den 300 Minuten gemacht und könnte mir Tipps geben wie man dem argumentativ am Besten entgegentritt.

    Bin dankbar für jeden Hinweis, da das für mich der erste Fall ist indem so vorgegangen wird. BIslang wurden bei Einzelfallprüfungen die Minuten immer anerkannt.

    Danke Im Voraus und Grüße aus Südhessen 8)

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH

  • Guten Morgen bglorius,

    den Link auf den der MDK sich bezieht finden Sie hier.

    Insbesondere der erste Punkt ist wohl wichtig

    Zitat

    Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
    - Bei Erfüllung der spezifischen Bedingungen des jeweiligen Kodes umfasst die Anzahl der Behandlungstage bei Frührehabilitationen und Komplexbehandlungen alle Tage (auch Wochenend- und Feiertage) ab dem dokumentierten Beginn bis zum Ende dieser Behandlung des Patienten.

    Berücksichtigt man das hat der MDK m.E. Recht, wenn er 21 Tage nimmt, da sowohl am \"Anreisetag\" als auch am \"Verlegungstag\" vermutlich entsprechende Therapien stattgefunden haben.

    Gruß

    Mr. Freundlich

  • supi :) Danke, für die rasche Antwort und den Link!
    Grüße aus Wiesbaden

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH