Wir bekommen immer wieder Prüfanzeigen und Anforderungen von Behandlungsunterlagen durch private Krankenkassen außerhalb der 6-Wochen-Frist. Nach erfolgtem Widerspruch teile uns eine Versicherung mit, dass hier die Regelungen der GKV nicht greifen, also auch die Einhaltung der 6-Wochenfrist zur Einleitung eines Prüfverfahrens nicht gelten.
Wer kann mir hier weiter helfen?
Was ist hier korrekt?
Wochauf ist zu achten?