Bewertungsrelationen in Belegabteilungen

  • Hallo Forum,

    mir ist leider immer noch nicht ganz klar, wie die Bewertungsrelationen im FP-Katalog für Belegabteilungen eizuordnen sind.
    Wenn in einem reinen Beleghaus (Mit Belegoperateur, Beleghebamme und Beleganästhesist) ein Patient z.B. zur Blutdruckeinstellung aufgenommen wird und dabei der Anästhesist nicht beteiligt ist, wiord dann das ausgewiesene Kostengewicht für den Belegoperateur als Bewertungsgrundlage für die DRG herangezogen oder wird bei einer solchen Konstellation das Kostengewicht für Belegoperateur und Beleganästhesist genommen?
    Ich hoffe auf Hilfe aus dem Forum.

    viele Grüße

    Mathias Filipp

  • Guten Morgen,

    das ist bei der DRG F67 (Hypertonie) piepegal, weil die Relativgewichte gleich sind. Ansonsten nehmen Sie die Konstellation, die für Ihr Haus zutrifft. Die konkrete Beteiligung des Operaters oder des Anästhesisten am einzelnen Fall ist dabei nicht entscheidend.
    Beispiel DRG F66 (KHK) - hier ist das RG für Beleganästhesist minimal niedriger als das RG nur für den Belegoperater, eine Handvoll Fälle (in der Kalkulation) dieser DRG (die ja normalerweise nicht operiert wird) hat anesthesiologische Leistungen benötigt (vielleicht eine Kurznarkose bei Kardioversion oder was auch immer). In Häusern mit eigenen Anästhesisten ist dessen Leistung im RG enthalten (daher höher bewertet), bei Beleganästhesist wird separat vergütet.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs