Tumorendoprothese u. modulare Endoprothese gemeinsam kodierbar?

  • Liebe Forum-Mitglieder,

    ich brauche bitte Eure Hilfe.

    Können die Prozeduren 5-829.c \"Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese\" und 5-829.d \"Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöchernem Defekt mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz oder individuell angefertigten Implantaten\" gemeinsam kodiert werden?
    Die im OPS geforderten Voraussetzungen (z.B. maligne Knochentumore etc.) sind natürlich erfüllt.

    Ich sehe nichts, was dagegen sprechen könnte.

    Über Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

  • Hallo goody,

    nein, siehe Hinweis (Excl.) unter 5-829.d

    Ist leider so

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Abend schemmi,

    in den DKR 2011 wird Exkl. wie folgt definiert:
    Ausschlussbemerkungen („Exkl.:“)
    Ausschlussbemerkungen weisen auf Maßnahmen hin, die einem anderen Kode der Klassifikation zuzuordnen sind. Der zutreffende Kode ist jeweils angegeben. Wenn eine Ausschlussbemerkung keine Kodeangabe enthält, ist die Prozedur, die ausgeschlossen wird, nicht Teil des amtlichen Schlüssels.

    In meinem Fall würde ich es so verstehen, dass die Prozedur \"Implantation einer Tumorendoprothese\", den im Exkl. aufgeführten OPS \"Implantation einer modularen Endoprothese...\" nicht beinhaltet bzw. zugeordnet ist und somit muss dieser gesondert kodiert werden. Es liegt sowohl ein maligner Knochentumor, als auch eine Implantation einer modularen Endoprothese vor.

    Laut Ihrer Meinung, könnte ich in solchen Fallkonstellationen nie das krankenhausindividuelle Zusatzentgelt \"Implantation einer modularen Endoprothese\" abrechnen.

    VG
    goody

  • Hallo goody,

    das Eckl. stammt aus einer Zeit, da die Tumorendoprothese auch ein ZE war und zwei ZEs für ein und dasselbe nicht abgerechnet werden konnte/kann.

    Da wir dieses Exkl. nicht für stimmig hielten und halten, hatte die DGOU im Vorschlagsverfahren 2011 eine Streichung desselben beim DIMDI beantragt. Wurde aber nicht umgesetzt.

    Haben Sie einen Tumor und eine Tumorendoprothese rechnen Sie die DRG ab, liegt kein Tumor vor und die Kriterien für die modulare Endoprothese sind erfüllt (Und dies liegt bei einer Tumorendoprothese vor, wenn diese implantiert wird und kein Tumor vorliegt) können sie das ZE 25-2011 abrechnen.

    In Ihrer Konstellation rechnen Sie die DRG für Tumorendoprothetik ab, und betrachten Sie sich einmal den Implantatkostenanteil für diese DRG. Häufig können Sie sich dann noch fragen wofür Sie das ZE überhaupt noch abrechnen wollen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U