Liebe Forum-Mitglieder,
ich brauche bitte Eure Hilfe.
Können die Prozeduren 5-829.c \"Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese\" und 5-829.d \"Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöchernem Defekt mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz oder individuell angefertigten Implantaten\" gemeinsam kodiert werden?
Die im OPS geforderten Voraussetzungen (z.B. maligne Knochentumore etc.) sind natürlich erfüllt.
Ich sehe nichts, was dagegen sprechen könnte.
Über Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
goody