Psych-PV-Eingruppierungen nachträglich oder für einen Zeitpunkt?

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    werden Psych-PV-Eingruppierungen bei Ihnen für den Augenblick erhoben, in dem Sie die Eingruppierungen vornehmen, oder für einen zurückliegenden Zeitraum, z.B. den Vortag?

    Bei den Behandlungsbereichen ist es ja so, daß diese eingeschätzt werden für die kommenden Tage, dann jedoch die Leistungen und die Intensivmerkmale gesammelt und summiert werden.

    Ich stelle mir diese Frage, weil hier möglicherweise unterschiedliche zeitliche Betraachtungsweisen in einem Arbeitsschritt zusammen bedacht werden müssen, konkret wollen wir eben die Psych-PV und die Behandlungsbereiche immer morgens um acht erheben lassen.

    Vielen Dank! Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo TicTac,
    die OPS-Behandlungsbereiche (9-60...) müssen mitnichten für die kommenden Tage im Vorraus bestimmt werden.
    Da die Daten ohnehin erst mit dem Rechnungssatz übermittelt werden, kann eine entsprechende Eingruppierung auch retrospektiv (praktischerweise am Folgtag) erfolgen.

    Viele Grüße und bis gleich ;)

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.