Abrechnung ambulanter Untersuchungen im Rahmen von HTX-Evaluation

  • Hallo zusammen,

    folgenden Sachverhalt würde ich gerne schildern:
    Patient stellt sich zur Verlaufskontrolle bei chronischer Herzinsuffizienz ambulant vor. Planung einer Herztransplantation wird angesprochen. An diesem Termin wird entschieden, ambulant durchzuführende Untersuchungen sind;

    • Zahnarzt und HNO-Arzt (Ausschluss Fokus)
    • Dermatologe (Hautkrebs screening)
    • Koloskopie zum ca.-Ausschluss

    Patient hat vom Dermatologen eine GOÄ-Rechnung erhalten und bezahlt. Er möchte das Geld von uns erstattet bekommen. Ca. 4 Wochen später nach dem ambulanten Termin wurde der Patient stationär zur HTX-Evaluation aufgenommen.

    Muss der Patient die Rechnung vom Dermatologen bezahlen oder das Krankenhaus?

    Vielen Dank
    Nails

  • Hallo nails,

    dazu müssten man den rechtlichen Zugangsweg (Überweisung, Einweisung) ins Krankenhaus und die Versichertenart (privat, GKV) kennen.

    Alles Gute,
    dewag

  • Hallo nails,

    dazu müssten man den rechtlichen Zugangsweg (Überweisung, Einweisung) ins Krankenhaus und die Versichertenart (privat, GKV) kennen.

    Alles Gute,
    dewag

  • Hallo nails,

    jetzt wird mir klar, warum der Sachverhalt so schwierig ist.
    Ein nach § 116b übernommener GKV-Patient ist nicht an Dritte überweisbar. Das Krankenhaus hat die Behandlung des Patienten für die zugewiesene Diagnose komplett übernommen. Die Rechnungen Dritter für vom Krankenhaus beauftragte Leistungen sind von Diesem zu bezahlen.

    Alles Gute,
    dewag