Hallo zusammen,
folgenden Sachverhalt würde ich gerne schildern:
Patient stellt sich zur Verlaufskontrolle bei chronischer Herzinsuffizienz ambulant vor. Planung einer Herztransplantation wird angesprochen. An diesem Termin wird entschieden, ambulant durchzuführende Untersuchungen sind;
• Zahnarzt und HNO-Arzt (Ausschluss Fokus)
• Dermatologe (Hautkrebs screening)
• Koloskopie zum ca.-Ausschluss
Patient hat vom Dermatologen eine GOÄ-Rechnung erhalten und bezahlt. Er möchte das Geld von uns erstattet bekommen. Ca. 4 Wochen später nach dem ambulanten Termin wurde der Patient stationär zur HTX-Evaluation aufgenommen.
Muss der Patient die Rechnung vom Dermatologen bezahlen oder das Krankenhaus?
Vielen Dank
Nails