Und im Gegensatz zum sehr geschätzten Kollegen Herrn Gohr sehe ich das Problem des "labelns" anders. Gem. DKR-Psych 2013 (PD003c) sind die Nebendiagnosen zu kodieren, die das Patientenmanagement in der dort geschilderten Weise beeinflusst haben, hier also z.B. durch die Wundversorgung. Wie soll sonst unser Aufwand später einmal Einzug in ein Entgeltsystem finden, wenn wir diesen aus fragwürdiger Rücksichtnahme verschweigen?
Aber Herr Kollege!
Sie wollen doch nicht wirklich meine Aussage von 2011 zu diesem Thema anführen? Ich bin da seit längerer Zeit ganz bei Ihnen.
Ich fürchte, ich muss einen Disclaimer über das Posting von damals setzen...
Viele Grüße!
B. Gohr