MDK benötigt über zwei Jahre zur Begutachtung

  • eut hab ich ein Problem:

    Wir haben im Jahr 2008 fristgerecht alle Unterlagen zur MDK Prüfg. verschickt und erhalten jetzt die Gutachten, datiert von Dez. 2010 bzw. Jan. 2011 und die Aufforderung von der Bahn Bkk. die Rechng zu kürzen. Dem hab ich widersprochen (Haushaltsjahr abgeschlossen). Nun kommt als Antwort, dass Versäumnisse des MDK nicht zu Lasten der KK gehen. Wer hat Recht?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

  • Willkommen -

    gerne mehr über PN - zum \"Einstieg\" mal die Anschriften des MDK und die der Kasse betrachten, zudem den Versuch unternehmen einen der GA an`s Telefon zu bekommen ... Als \"Service\" für den Googelberg: ... sei auf Urteil des Sozialgerichts Saarland vom 07.10.2009 (S 23 KR 355/09) aufmerksam gemacht: \"Ob eine Prüfung generell innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein muss, braucht nicht abschließend entschieden zu werden. Die Frist, die der Grundvereinbarung nach § 17 c KHG entnommen ist, stellt jedoch einen wichtigen Hinweis darauf dar, dass es den Krankenkassen nicht gestattet ist, die einmal eingeleitete Prüfung über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder gar mehr als ein Jahr hinauszuzögern.\" Die Kasse ist meines Wissens \"Herrin des Verfahrens\".

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Uni-Sei,

    vielleicht haben Sie in Ihrem Landevertrag einen entsprechenden Passus (wie z.B. in Ba-Wü), der Einwendungen seitens der Krankenkasse nur innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungszugang zulässt.
    §275 SGB V fordert eine zeitnahe Durchführung der MDK-Prüfung. Dies schliesst den Abschluss der Prüfung mit ein. Als zeitnah wird von Juristen meist auch ein Zeitraum von 6 Monaten genannt.

    Ich glaube schon, dass die KK als alleiniger Auftraggeber des MDK (und als alleiniger Zahler) die Auswirkungen von Fehlern des MDK zu tragen hat.
    Sie haben als KH ja nicht den geringsten Einfluss auf den Gang des Verfahrens und haben Ihre Pflichten erfüllt (Unterlagenversand).

    Also würde ich der KK gegenüber gelassen bleiben und nicht auf die Forderungen nach Rechnungskürzung eingehen.

    Beste Grüße - NV