eut hab ich ein Problem:
Wir haben im Jahr 2008 fristgerecht alle Unterlagen zur MDK Prüfg. verschickt und erhalten jetzt die Gutachten, datiert von Dez. 2010 bzw. Jan. 2011 und die Aufforderung von der Bahn Bkk. die Rechng zu kürzen. Dem hab ich widersprochen (Haushaltsjahr abgeschlossen). Nun kommt als Antwort, dass Versäumnisse des MDK nicht zu Lasten der KK gehen. Wer hat Recht?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende