Doppelte stationäre Aufnahme am gleichen Tag

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum und ich hoffe, Ihr könnt mir bei meinen Problem helfen.

    Folgendes:
    Mein Patient kommt zur stationären Aufnahme aufgrund eines Sturzes mit Verdacht auf Schädelhirntrauma. Als Hauptursache vermutet man eine bakterielle Peritonitis, die zu Ausfallerscheinungen führte, und er deshalb gestürzt sei. Leider wurde nur die Diagnostik für das SHT durchgeführt, da der Patient sich gegen ärztlichen Rat hat entlassen lassen.

    6 Stunden später wurde er erneut aufgenommen aufgrund eines verschlechterten AZs. Dort wurde die bakterielle Peritonitis dann auch diagnostiziert und behandelt.

    Meine Frage: Was ist HD und wie verhält sich das mit der Fallzusammenführung? Welcher Fall ist der führende Fall? Erster Aufenthalt hat die DRG B80Z. Zweiter Aufenthalt H60Z.

    Wenn ich laut Schema für die Zusammenführung die Wege abgehe, komme ich zu dem Entschluss, dass es sich um 2 seperate Fälle handelt, da es sich meines Erachtens durch das Verhalten des Patienten um keine Komplikation durch unser Verschulden handelt. Darüber hinaus kann man laut meines Kenntnisstandes nicht 2 stationäre Fälle an einem Tag abrechnen.
    Was würdet Ihr tun

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    F. Taute

    Uniklinik Leipzig

  • Hallo,

    es gibt keine rechtliche Bestimmung, welche der Abrechnung von 2 stationären Fällen an einem Tag entgegensteht. Bei einer Verlegung werden u.U. auch an einem Tag 2 DRGs abgerechnet.

    Bei Ihrer Fallschilderung sträuben sich mir allerdings die Nackenhaare: dass man einen Patienten mit Verdacht auf ein Schädelhirntraume anscheinend mir nichts dir nichts \"gegen ärztlichen Rat\" nach Hause entlässt, finde ich allein schon etwas sonderbar, erst recht aber, wenn zusätzlich von vorangehenden \"Ausfallerscheinungen\" die Rede ist. Wie wurde denn die Geschäftsfähigkeit festgestellt?

    Ich denke daher, Sie wären gut beraten, die Aufenthalte zusammenzulegen und eine Diskussion darüber, wer die zwischenzeitliche Abwesenheit \"verschuldet\" hat, zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo zusammen,

    Krankenhäuser sind keine Gefängnisse.
    Wenn die deutsche Gesellschaft für Neurologie die Notwendigkeit einer stationären Überwachung bei leichten SHT nur bei besonderen Indikationen sieht, wird man bei Entlassung gegen ärztlichen Rat kein Problem haben, wenn der Patien einsichtsfähig ist (selbst die Polizei zuckt dann mit den Achseln).
    Erfolgt eine Aufnahme dann später wegen einer anderen Erkrankung, dann wäre das ein neuer Fall.

    Aber......
    Die bakterielle Peritonis lag doch nicht erst \"später\" vor sondern schon bei der ersten Vorstellung - Wäre der Patient geblieben, wie hätte dann Ihre Hauptdiagnose ausgesehen?
    Wäre dies die Peritonitis, dann muss dies für \"beide\" Aufenthalte auch gelten - oder?

    Gruß

    P. Host