Korrekte Kodierung einer Rotationsplastik der Mamma

  • Liebes Forum,

    ich wage mich heute als Neuling mit folgender Frage an Sie:

    Im Rahmen der plastischen Versorgung von Tumorhöhlen nach Exstirpation eines Mamma - Karzinoms erfolgt eine Defektdeckung über eine Rotationsplastik. Hierbei wird neben dem OPS für den Haupteingriff der OPS 5 - 885.x verwendet, was in eine entsprechend höher vergütete DRG führt. Diese Kodierung wird nur bei Tumorhöhlen > 4 cm angewendet. Die Kostenträgerseite fordert nunmehr regelhaft die Streichung des entsprechenden OPS und gibt an, auch der Wundverschluss sei in der Operation bereits inkludiert. Gleichwohl ist die Defektdeckung in beschriebener Form deutlich zeitaufwendiger und somit liegt ein höherer Ressourcenverbrauch vor. Ist Ihnen diese Konstellation bekannt und sehen Sie die Möglichkeit / Sinnhaftigkeit einer Verteidigung dieser Kodierung ? Die Wahl auf den OPS 5-885.x fiel auf der Grundlage der Empfehlung verschiedener Brustzentren, wie auch der Auflistung der Kodierung in einem verbreiteten Kodierleitfaden. Die anderen unter 5-885 benannten OPS stellen meiner Ansicht nach den Sachverhalt der Rekonstruktion per Rotationsplastik nicht korrekt dar.

    Freue mich über jede Idee

    Viele Grüße und lieben Dank

    Die Biene

  • Hallo,
    hier stellt sich für mich die Frage, was vor der Rotationsplastik geschieht: erfolgt in selbiger Sitzung bereits die Tumorexstirpation, oder ist es ein zweizeitiger Eingriff, bei welchem der Tumor bereits (Tage ) vorher entfernt wurde es jetzt nur noch um die plastisch-rekonstruktive OP geht?
    In Fall 1 (einzeitige OP) habe Sie Recht und die plastische Deckung ist ein gesonderter Eingriff, der deutlich über einen 0815-Wundverschluss hinausgeht. Siehe auch DKR P001f, in der es heißt: dass \"eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren\" sind, sofern sie \"in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind\". Zudem trifft diese \"all inclusive\"-Regelung für den operativen Zugang zu (also die Laparoskopie ist bei einer lap. Galle nicht gesondert zu kodieren). Im vorliegenden Fall aber haben Sie den \"normalen\" Tumoreingriff erweitert um eine plastisch-rekonstruktive Komponente. Diese ist m.E. nicht regelmäßig Bestandteil der ersten OP und damit gesondert zu kodieren.
    Liegt Fall 2 vor (zweizeitige OP), dann ist die durchgeführte OP ebenfalls relevant für die Kodierung: sofern Sie in dieser OP-Sitzung \"nur\" die Wundhöhle und Wundverschluss operiert haben, könnte es sein, dass beides tatsächlich über einen Code abbildbar ist, wenn z.B. ein myokutaner Lappen mit Prothesenimplantation durchgeführt würde.

    Herzliche Grüße aus dem sonnigen Südhessen
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo, Herr Nagel !

    Vielen Dank für die schnelle und freundliche Antwort. Die Defektdeckung erfolgt im Rahmen des Ersteingriffs. - Würden Sie den OPS 5.885.x als korrekt ansehen, alle anderen OPS im gleichen Kapitel sind meiner Meinung nach nicht passend.

    Viele Grüße

    Biene