Überwachung 24 Stunden

  • Einen schönen sönnigen Tag wünsche ich erstmal an AllE!!!
    Ich habe eine Frage,
    Wir haben einen Patienten abends mit Comotio aufgenommen ( BG-lich)
    da eine 24 Stunden Überwachung gilt verlangt die BG die Entlassung am darauf folgenenden Abend.
    Was natürlich von uns nicht erfolgt ist.
    Wie sind die Erfahrungen in anderen Kliniken?
    ERfolgt bei Ihnen die Entlassung dann Abends um 22.00 Uhr direkt nach 24 Stunden?
    Lieben Gruß
    Und Danke im Vorraus

  • Hallo,
    ganz allgemein gibt es keine mir bekannte Regelung, nach der eine Entlassung z.B. nach 18 oder 20 Uhr nicht zu erfolgen braucht. Letztlich ist dies eine Frage der ambulanten Versorgung/Betreuung, sofern der Patient nach Ihrer Auffassung noch eine solche benötigt. Ist der Pat. die ganze Zeit über unauffällig gewesen, so ist i.d.R. (gerade bei in diesem Fall \"jüngeren\" BG-Patienten) von einer weiteren Betreuungsnotwendigkeit nicht auszugehen. Ansonsten wurde dieses Thema schon häufiger diskutiert, z.B.
    hier

    Abgesehen davon muss ich einmal positiv anmerken, dass die BG-Schreiben zu Commotio oder auch Stromunfällen durchaus zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit diesen Themen geführt haben: man sollte einmal anhand der Leitlinien (z.B. hier (AWMF)
    überprüfen, ob tatsächlich jede bisher stationär überwachte \"Commotio\" hätte aufgenommen werden müssen. Das Gleiche gilt für Stromunfälle mit 24h-Monitoring. Manchmal können auch solche Schreiben den Erkenntnisgewinn fördern, wenn auch über Umwegen... 8o

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]