Orthopädie: Kyphoplastik OPS ??

  • Hallo Herr Selter,

    es ist ja völlig richtig, was Sie sagen, aber auch unter 5-030.ff steht nur Zugangsweg \"wo\" und nicht \"wie\" (percutan mit Nadel; Trokar; Sonde; Endoskop), durch Inzision (mit anderen scharfen Instrumenten), oder langem Hautschnitt. Es wird sicherlich auch Niemandem der Kopf abgerissen, wenn er den Zugangsweg codiert oder bei percutanen Verfahren den Code weglässt.

    Auch bei den langen Hautschnitten kann es Widersprüche geben, zumal die 5-836 jetzt die Segmentanzahl und Lokalisation vorgibt. Man könnte z.B. auf die Idee kommen bei einer Spondylodese L1/L2 bei einem Hautschnitt von T11 - L3 die 5-031 (mehr als 2 Segmente) statt der korrekten 5-032 (ein Segment) zu wählen. Auch hier müsste genau genommen präzisiert werden, daß der Zielbereich gilt (gemäß DIMDI ist der Zielbereich gemeint) und nicht der Hautschnittbereich usw.

    Was ich sagen will ist, daß solange diese angekündigte Präzisierung in der Druckfassung fehlt, es dem Anwender nicht übel genommen werden kann, wenn er sich an die schriftliche Version des für 2004 gültigen OPS hält. Ich erinnere an die MRSA-Problematik, wo es auch dem Anwender nicht übel genommen werden kann nicht ganz klare Regeln unterschiedlich auszulegen.

    Ich denke, daß wir hier konform gehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    OPS ab 2005:

    An mehreren Stellen wurde jetzt der Hinweis eingefügt, dass bei dieser oder jener OP an der WS der Zugang nicht extra zu kodieren ist. So auch hier:
    5-839.9 Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige
    Wirbelkörperaufrichtung
    Hinw.: Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren
    5-839.a Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger
    Wirbelkörperaufrichtung
    Inkl.: Kyphoplastie
    Lagerungstechnische und manuelle Wiederherstellung des Profils
    Hinw.: Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren

  • Guten Tag,

    spät, aber nicht zu spät kann man folgendes für die (Ballon)-Kyphoplastie im Jahr 2005 sagen.

    Seit 2005 unterscheidt man Abrechnungstechnisch zwischen Vertebro- und Kypgoplastie. Was im Jahr 2004 (für beide Verfahren) noch in I10A und I10B endete sieht aktuell gänzlich anders aus. :grouper:

    Die (Ballon)-Kyphoplastie (OPS-Kode 5-839.a-) groupt einen (standardmäßig) in die I49Z [RG 2,581], I09Z [RG 3,556], I19Z [3,887] oder I06Z [RG 5,395]. Letztere ist insofern interessant, dass die Ansteuerung duch den OPS-Kode 5-839.a2 bzw. 5-839.a3 ausgelöst wird. D.h. wer drei bzw. mehr als drei Segmente kyphoplastiert, wird automatisch in die I06Z geführt. Entgegen der Vorfreude auf einen sehr hohen Erlös, steht die Tatsache der Materialkosten. Da es sch um ein Single-Use-Device handelt, müssen Sie theoretisch für jedes Segment zwei neue Ballone benutzt werden.

    Eine Splittung anhand der vertebroplastierten Level/ Segmente gitb es für das Verfahren der Vertebroplastie nicht. Zudem werden (standardmäßig) völlig andere DRGs (I53Z [RG 1,623]) angesteuert.

    Abschließend kann/ muss man feststellen, für den der \"richtig\" kodiert, sind beide (medizinisch als auch erlöstechnisch) Verfahren interessant, wobei die (Ballon)-Kyphoplastie wohl einen höheren Marketing-Effekt nach sich zieht. :jaybee:

    PS: Ich möchte hier keine Diskussion über Marketing & Medizin anheizen oder auslösen!

    MfG

  • Guten Tag Forum,

    uns beschäftigt z.Z ein Fall aus dem Jahr 2004 bei dem wir eine Vertebroplastie bei metastasierendem Mamma-Ca und u.a. LWK2-Metastase unter stat. Bedingungen durchgeführt haben.

    Prozedurenkodierung erfolgte mit 5-839.90. Ist mit diesem OPS auch die Proz. gemeint, die wir häufig CT-gesteuert durchführen, also im CT-Raum, oder bezieht sich dieser Kode nur auf Prozeduren, die im OP erfolgen? Unser Meinung nach nicht, da ja auch nicht jeder OP gleiche Bedingungen bietet. Zudem müssen im Klinikbereich alle relevanten Prozeduren kodiert werden (vgl. DKR, P001d & P003d). :kong:

    Ein weiteres MDK-Argument ist, die VP sei ein neues Therapieverfahren (seit 1987 bekannt!), zu dem keine Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 c SGB V vorlägen. Brauchen wir die; Im Klinikbereich gilt doch immer noch, was nicht ausdrücklich verboten (ausgeschlossen) wurde, ist erlaubt und somit abrechenbar! :deal:
    Das Therapieverfahren sei noch kein Standardverfahren, insbesondere nicht bei der hier vorliegenden Indikation (WK-Metastase). Im Endeffekt sei lt. MDK keinerlei DRG abzurechnen. Kann man hier von Kompetenzüberschreitung sprechen... :laugh:
    Der MDK bezeichnet wohl Tumore mit Einbruch in den Wirbelkanal als Kontraindikation??!! :sterne:

    Der lokale MDK drängt nun den Fall mit der oben genannten Prozedur in den ausservertraglichen Bereich zulegen, indem er argumentiert, das sich unsere Leistung nicht in der genannten Prozedur widerspiegele.
    Vielmehr seien hier \"nur\" Fälle mit einer mittleren VD von 11,3 Tagen gemeint, unsere VD je nach Fallschwere meist 3-5 Tage. Damit sei belegt (Zitat MDK), daß die VP als minimal invasives Verfahren in der Fallpauschalenkalkulation nicht berücksichtigt sei. :totlach:

    Haben wir etwas nicht mitbekommen; stellen die DRG-Kalkulationen nicht lediglich Durchschnittswerte dar. Wofür gibt es sonst Zu- & Abschläge bei Unter- bzw. Überschreitung der GVD.
    :d_gutefrage:

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    Die Vertebroplastie ist natürlich ein minimalinvasives Verfahren, wer wollte das leugnen, aber sie ist nun einmal in die DRG-Listen (Stand 2004 und 2005) aufgenommen worden.
    Daran kommt auch der MDK nicht vorbei. Die mittlere Liegezeit ergibt sich aus der Summe aller unter der DRG vereinten Fälle. Wenn darunter Fälle fallen, die recht kurz liegen, kann der MDK diese doch nicht einfach einseitig aus den DRG´s herausnehmen. Das ist einzig Sache des InEK. Ich habe die Listen nicht auswendig gelernt, aber es wäre das Recht des MDK beim InEK, entsprechende Anträge zu stellen. Aber selbst wenn sie es getan hätten und diese angenommen werden würden, würden sie frühestens für 2006 gelten. Ob die Vertebroplastie als solche zu den von den Kostenträgern zu zahlenden Verfahren gehört, ist eine andere Frage, die vielleicht unsere stärker juristisch beschlagenen Forumsteilnehmer beantworten können. Schließlich taucht auch die Z41.1 kosmetische Chirurgie in den DRG-Listen auf.

    Meine Auskunft ist natürlich nicht rechtsverbindlich, denn Sie wissen, vor Gericht und auf hoher See…

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    P.s.: ich habe meinen Beitrag hier eingefügt, da hier auch die anderen Beiträge enthalten sind, vielleicht kann Herr Selter den anderen Post hier noch einfügen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    P.s.: ich habe meinen Beitrag hier eingefügt, da hier auch die anderen Beiträge enthalten sind, vielleicht kann Herr Selter den anderen Post hier noch einfügen.

    Hallo Herr Winter,

    welchen anderen Post meinen Sie?

  • Hallo Herr Selter,

    ich meinte den, den Sie als Doppelt anmahnten und den Herr Scholze zu dem Thema neu begonnen hatte, obwohl dieser hier noch lief.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    Danke für Ihre Ausführungen. Grundsätzlich sehe ich die Sache genau wie Sie, leider argumentiert der MDK hier für mich sehr abwegig. :deal:

    Ich möchte mich auch für die Verwirrungen bzgl. des „Doppelposts“ entschuldigen. Meinen ersten Post hielt ich später für überladen und habe deshalb eine minimierte Anfrage gestartet. Trotzdem Danke nochmals… :i_drink:

    Gruß,
    K. Scholze

    PS: Das Auge des „Lord of the Codes“ ist sehr wachsam. :i_respekt:

    MfG

  • Guten Tag,

    ich habe eine interessante Info im WWW gefunden. Leider etwas kurzfristig, aber garantiert interessant.

    Lunch-Symposium Kostenerstattung der Ballon-Kyphoplastie im G-DRG-System bei Wirbelsäulenveränderungen/-verletzungen (Ausblick 2006)
    Leitung: Selter D.-D., (Murnau)
    Zeit: Mittwoch, 19.10.2005, 13:00 - 14:00 Uhr
    Ort: Salon Columbus

    MfG