GOÄ Liquidation Wahlleistungspatienten im Krankenhaus

  • Hallo,
    wer kann mir helfen?

    Ein Pat., der die Wahlleistungsvereinbarung für \"Arzt\" und \"Unterkunft\" unterschrieben hat beschwert sich, dass er nun Rechnungen von allen an der Behandlung beteiligten Ärzte bekommt.
    Meiner Meinung nach ist er im Unrecht und muss das so hinnehmen.

    Können Patienten auf der Wahlleistungsvereinbarung schriftlich festlegen, dass sie z. B. nur den Chef als Operateur wünschen und ansonsten alle auf der Vereinbarung berechtigten Ärzte vom Liquidationsrecht ausschließen und somit auch keinen Gebrauch von der Chefarztbehandlung machen??

    Ich wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.

    Gruß Vito vt

  • Hallo vt,

    soweit mit bekannt, kann nur die komplette Wahlleistungskette \"gebucht\" werden. Dieses findet sich im KHEntGg § 17 Abs. 3:
    \"Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses; darauf ist in der Vereinbarung hinzuweisen.\"

    In der von Patienten unterschriebenen Wahlleistungsvereinbarung wird normalerweise darauf hingewiesen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,
    vielen Dank für eine schnelle Antwort.
    Ich war derselben Meinung, wollte jedoch einmal hören, ob es da ein `Schlupfloch´gibt von dem ich noch nichts gehört habe.

    Viele Grüße
    Vito vt