Hallo,
wer kann mir helfen?
Ein Pat., der die Wahlleistungsvereinbarung für \"Arzt\" und \"Unterkunft\" unterschrieben hat beschwert sich, dass er nun Rechnungen von allen an der Behandlung beteiligten Ärzte bekommt.
Meiner Meinung nach ist er im Unrecht und muss das so hinnehmen.
Können Patienten auf der Wahlleistungsvereinbarung schriftlich festlegen, dass sie z. B. nur den Chef als Operateur wünschen und ansonsten alle auf der Vereinbarung berechtigten Ärzte vom Liquidationsrecht ausschließen und somit auch keinen Gebrauch von der Chefarztbehandlung machen??
Ich wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.
Gruß Vito vt