Hallo,
ich hab eine Frage zur Stichprobenprüfung nach § 17c... Kann hier auch eine Prüfung in einer Tagesklinik bzw. bei teilstationärer Behandlung erfolgen?
Wir waren hier immer der Auffassung, dies würde gehen, nun habe ich die Gemeinsamen Empfehlungen zum Prüfverfahren durchgelesen - und auf S. 6 steht:
\"primäre Fehlbelegung:
Die vollstationäre Aufnahme (...)\"
Und nun bin ich mal wieder total verwirrt... Vielleicht kann ja hier jemand Lichts ins Dunkle bringen...
Schon mal vielen Dank!!
Shorty
Stichprobenprüfung bei Tagesklinik/teilstationär
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Shorty -
31. Mai 2011 um 11:53 -
Erledigt