Kodierung regionaler LK-Metastasen

  • Hallo, liebe Teilnehmer am DRG-Forum!

    zu folgendem Kodierproblem wären hilfreiche Hinweise willkommen:

    Dürfen regionale LK-Metastasen beim Colon-Ca als Nebendiagnose verschlüsselt werden, zumal die LK-Entfernung bei der Hemikolektomie routinemäßig mit erfolgt ? Insofern verursachen die regionalen LK-Metastasen keinen zusätzlichen Aufwand, zumal sie sich dem ohnehin erhobenen histoligischem Befund entnehmen lassen (Def. der DKR für Nebendiagnose).
    Bei Vorliegen weiterer ND mit CCL>0 kann die Kodierung der regionalen LK (C77.2) unmittelbar erlösrelevant (G02B zu G02A) werden.

    Schon mal vielen Dank und allen ein schönes Wochenende !:rolleyes:

  • Hallo an Alle,

    ich möchte dieses Thema nochmal ein bischen in den Vordergrund bringen. Bislang gab es keine Vorschläge.

    Da diese Konstellation doch relativ häufig ist und ich auch keine Antwort darauf habe.

    Aber ich bin mir sicher, der eine oder andere "alte Kodierhase" hat auch hierzu ein passendes Statement.

    :3

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Forumsteilnehmer,
    die Zeitschrift „Der Chirurg“ enthält seit langem einen Teil mit „Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). Bis 12/2002 wurden dort monatlich im Namen der „DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen“ DRG-Übungen veröffentlicht (Fallbeispiele entsprechend den DKR kodiert). Auch die Problematik mit LK-Metastasen bei kolorektalem Ca tauchte hierbei auf. Ich bin mir sicher, dass dabei die zusätzliche Kodierung der LK-Metastasen (z.B. mit C77...) empfohlen wurde.
    Leider kann ich die entsprechende Ausgabe von „Der Chirurg“ nicht mehr finden. Da aber die einzige Ausgabe des letzten Jahres, die bei uns in der Bibliothek fehlt, die vom August 2002 ist, vermute ich stark, dass die Fallkonstellation genau dort beschrieben wurde.
    Auf eine Anfrage bei den Verfassern vor 3 Wochen habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten.
    Aber vielleicht hat ja der eine oder andere Forumsteilnehmer „Der Chirurg“ noch im Regal stehen und könnte nachsehen, um eventuell auf diesem Weg mehr Licht ins Dunkel zu bringen...
    MfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Inzwischen habe ich Antwort von den Verfassern erhalten (Vielen Dank). Zwar hat mich meine Erinnerung bzgl. des Primärtumors getäuscht (Magen- statt Kolon-Ca), aber dennoch sollten die LK-Metastasen kodiert werden!!!
    Hier zur Vertiefung die entsprechende, in der Ausgabe August 2002 enthaltene "Kodieraufgabe".
    MfG

    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Auszug aus dem Übungsfall:
    Die korrekte Kodierung der Beatmungszeit bleibt immer wieder ein kontroverses Diskussionsthema, zu dem wir bereits unter verschiedenen Aspekten Stellung genommen haben [2]. Wir empfehlen, prinzipiell die Nachbeatmung auf der Intensivstation zu verschlüsseln (im vorliegenden Fall eine Beatmungsdauer von 8 Stunden, ohne Anrechnung der Operationszeit).

    Dieser Empfehlung (warum überhaupt?) sollte keinesfalls gefolgt werden. In diesem Fall gibt es keinen Anhalt für eine kontroverse Diskussion, weil die DKR hierzu eindeutig ist (ob sie einem nun gefällt oder auch nicht):

    1001b Maschinelle Beatmung

    Berechnung der Dauer der Beatmung
    Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen.

    Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation; die Intubation ist in diesem Fall zu kodieren, obwohl sie zur Operation durchgeführt wurde.

    Wenn schon so "nassforsch" kodiert wird, dann sollte auch noch die Intubation gleich mit kodiert werden! ;)

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • :x Hallo, Forumteilnehmer und aktiv Beteiligte.

    Vielen Dank für die Hilfe und Unterstützung.
    Den Hinweis zum Thema Beatmung und Intubation :kr: bei dem Übungsfall finde ich wichtig.

    Gruß
    M. Knüpfer