• Schönen guten Tag allerseits,

    das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz veröffentlicht:

    http://www.bmg.bund.de/fileadmin/date…rgunsgesetz.pdf

    Für Krankenhäuser dürfte insbesondere die Neufassung des § 116b SGB V interessant sein: Die spezialärztliche Versorgung bestimmter Erkrankungen wird darin als eigenständiger Bereich definiert, in dem Krankenhäuser und Niedergelassene lediglich durch Anzeige und Nachweis der Qualtitäsanforderungen tätig werden können.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,