Liebes Forum,
ich suche Rat zum Thema Verbringungsleistungen und freue mich wie immer über jede Rückmeldung:
Wenn im Rahmen von Verbringungsleistungen Implantate eingebaut werden, wie sollten diese verbucht werden?
:d_gutefrage:
Als Kosten in der Kostenart \"übriger medizinischer Bedarf\" werden ja grundsätzlich Rechnungen aus Verbringungsleistungen im Fallbezug gebucht. Muss die Rechnung gesplittet werden, wenn Implantatskosten enthalten sind, sodass auch die Kostenart 5 angesprochen wird?
Vielen Dank und und noch einen sonnigen Arbeitstag :sonne: ,
Sandra