Archivierung von Befunden

  • Einen schöne guten Tag,

    in wie weit müssen doppelte Laborbefunde aufgehoben/archiviert werden!

    Ich hoffe daß meine Frage hier richtig ist. :rotwerd:

    Konkret zu meinem Anliegen folgende Erklärung.

    Ich bin Krankenpfleger arbeite im Controlling in unserer psychiatrischen Abteilung um das neue Entgeldsystem umzusetzen.

    Bei uns im Haus ist es so dass sobald ein Befund vorliegt dieser vom Stationsarzt/Oberarzt oder AvD gesehen und abgezeichnet wurde abgeheftet wird.
    Dieser Befund ist jetzt ein Dokument mit Unterschrift!

    Jetzt tauchen aber Befunde doppelt teilweise dreifach in der Akte auf.
    Auch gerade bei Diabetikern die 3x tgl. den BZ gemessen bekommen wird tgl. auf einer Wochenübersicht der Befund ausgedruckt! D.h. am Ende einer Woche sind sieben Befundblätter abgeheftet wobei der letztere die Wochenübersicht komplett aufzeigt.
    Auch bekommen wir von einem Externen Labor den Befund erst per Fax wobei dann 1-2 Tage später der originale Befund vorliegt!

    So hatte ich eine Akte bei der ich nach einer Kontrolle der ganzen Befunde 73 von 96 Befundblättern verwerfen konnte da diese unnötig/doppelt oder sogar dreifach vorhanden waren.
    Mein Anliegen ist es dieses im Vorfeld zu vermeiden.

    Gibt es z.B. rechtliche Grundlagen wie mit so ein Sachverhalt umzugehen ist!
    Wer hat welche Erfahrung gemacht?


    MfG Thomas K.

  • Guten Tag,
    hier müssen Sie verschiedene Dinge auseinanderhalten.
    Für die Abrechnung benötigen Sie einen Befund, wo der pathologische Wert draufsteht. Ob da noch eine Arztangabe mit drauf ist ist für die Abrechnung nicht relevant, da z.B. die angeordnete Kaliumgabe sowieso anhand der Akte überpüft wird, ob sie auch statt gefunden hat.
    interessanter sind die handschriftlichen Notizen eher aus der haftungsrechtlichen Sicht. Hat der Arzt einen Befund gesehen, bzw. wurde er ihm demonstriert. Der Umgang mit dieser Frage und der Dokumentation ist eigentlich Aufgabe des RiskManagements in Ihrem Haus.
    Umgang: möglichst wenig, bzw. gar nix auf die Befunde schreiben, dann können die doppelten alle weg.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch