Hallo!
Zur Vereinbarung des ZE 2010-54 Selbstexpandierende Prothesen am Gastrointestinaltrakt wurde in 2010 z.B. die OPS Ziffer 5-513.j* herangezogen, die in 2011 im OPS Katalog nicht aufgeführt ist da sich ein Splitt zu gecoverten und ungecoverten Stents vollzogen hat und nun eine OPS Ziffer 5-513.m* oder 5-513.n* zu wählen ist.
Für die Ziffer 5-513.j* wurde z.B. ein Entgelt von 900 Euro vereinbart und kann normalerweise bis zur neuen Vereinbarung abgerechnet werden.
Wie bilde und rechne ich die nun die selbstexpandierende Prothese korrekt ab?
Viele Grüße,
Lemon