Kodierung und Abrechnung bei Änderung des OPS

  • Hallo!

    Zur Vereinbarung des ZE 2010-54 Selbstexpandierende Prothesen am Gastrointestinaltrakt wurde in 2010 z.B. die OPS Ziffer 5-513.j* herangezogen, die in 2011 im OPS Katalog nicht aufgeführt ist da sich ein Splitt zu gecoverten und ungecoverten Stents vollzogen hat und nun eine OPS Ziffer 5-513.m* oder 5-513.n* zu wählen ist.

    Für die Ziffer 5-513.j* wurde z.B. ein Entgelt von 900 Euro vereinbart und kann normalerweise bis zur neuen Vereinbarung abgerechnet werden.

    Wie bilde und rechne ich die nun die selbstexpandierende Prothese korrekt ab?

    Viele Grüße,

    Lemon

  • Schönen guten Tag,

    unabhängig von der 5. Stelle m oder n landen beide OPS in 2011 in dem ZE 2011-54. Dieses ZE ist im offiziellen DRG-Katalog mit der Fußnote 4 versehen, die da lautet:

    \"Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 sind für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarten Entgelte gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben.\"

    Somit rechnen Sie das für das ZE 2010-54 vereinbarte Entgelt (in Ihrem Beispiel 900 Euro) für beide OPS ab.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen!

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Es bleibt noch die Frage offen:

    Kann ich einen Entgeltschlüssel nutzen - den ich mit den Kassen für diese Leistung vereinbart habe - der sich auf eine nicht mehr gültige OPS Ziffer bezieht?

    Viele Grüße,

    Lemontree :i_drink: