Liebes Forum,
ich prüfe gerade die Rechnungen der radiologischen Praxis nach der GOÄ und stosse dabei auf mir nicht ganz klare Dinge.
In den Rechnungen werden die Ziffern 5371 und 5372 als Einzelleistungen angesetzt, da gilt doch eigentlich der HW 5369. Man begründet es damit, dass ein ACT und ein TCT angefordert wurde. ist das korrekt?
Außerdem setzt man die Ziffer 253 mit der Begründung \" Spülen einer liegenden Braunüle\" an, ist das richtig?
Bei einem MRT stellt man uns eine Vasofix-Safety-Braunüle in Rechnung, ist die nich mit der MRT-Leistung abgegolten?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Schönen Feierabend
E. Christians